AMS zu Gast bei ÖGB
22.000 Arbeitnehmer von Kurzarbeit im Salzkammergut betroffen
Gewerkschafter und der Leiter des AMS-Gmunden, Leopold Tremmel, tauschten ihre Erfahrungen mit Kurzarbeit aus.
BEZIRK GMUNDEN. Bei einer Sitzung des ÖGB-Regionalvorstandes, dem 26 Betriebsräte aus Betrieben des Bezirkes Gmunden angehören, referierte am 24. Juni der Leiter des Arbeitsmarktservice Gmunden, Leopold Tremmel. Wie eine Lawine überrollte die erste Kündigungswelle der Unternehmen aufgrund Coronamaßnahmen das AMS. Durch das extrem rasche Zustandekommen der ersten Covid19 Kurzarbeitsverordnung, ausgearbeitet durch die Sozialpartner, wurden zusätzlich in kürzester Zeit bis dato 1.727 Anträge mit über 22.000 betroffenen Arbeitnehmern auf Kurzarbeit im Bezirk Gmunden eingebracht.
Betriebsräte sind in der Frage der Kurzarbeit die ersten Ansprechpartner der Arbeitnehmer. In Betrieben mit Betriebsrat wird die Sozialpartnervereinbarung zur Kurzarbeit von diesem genau kontrolliert und erst dann unterzeichnet (Mitbestimmungsrecht). Da die Lohnverrechnung während der Kurzarbeit und die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe an die Unternehmen auch sehr viele Fragen aufgeworfen haben, musste die Verordnung mehrmals nachjustiert werden.
Kurzarbeit ist der Erwerbslosigkeit jedenfalls vorzuziehen, da man eine höhere Nettoersatzrate als beim Arbeitslosengeld erhält, was sich natürlich auch in der Sozialversicherung widerspiegelt, ist der einhellige Tenor der Mitglieder des ÖGB-Regionalvorstandes Gmunden. "Der Vorteil für die Unternehmen: Sie erhalten einen großen Teil der Lohnkosten und brauchen sich nach der Krise kein neues Personal suchen“, betont Werner Leitner, Vorsitzender des ÖGB-Gmunden.
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