Rund vier Prozent der Wahlkarten ungültig

Die Unterschrift muss in das graue Feld. | Foto: Kerstin Müller
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GMUNDEN (km). Bis zu 12.000 Wahlberechtigte werden die Möglichkeit der Wahl mit Wahlkarte in Anspruch nehmen, schätzt Bezirkshauptmann Alois Lanz. "Leider rechnen wir aus Erfahrung damit, dass etwa 4 Prozent der Wahlkarten ungültig sein werden, da Fehler beim Ausfüllen gemacht wurden." Ein oft vorkommender Fehler ist die Positionierung der Unterschrift am Wahllokal. Hier bestätigt der Wahlberechtigte selber, dass er die Stimme persönlich, unbeeinflusst und unbeobachtet abgegeben hat. Die Unterschrift ist jedoch nur dann gültig – und somit der Stimmzettel – wenn sie im grau markierten Feld gesetzt wird. Weiters muss der Stimmzettel zuerst in das kleine beige Kuvert gegeben werden, das wiederum kommt in das große weiße Kuvert. Das wird verklebt, mit Unterschrift versehen und geht dann zur Wahlbehörde. Vor dem Wahltag kann die Wahlkarte direkt an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlkarte muss dort spätestens am Wahltag, bis 17 Uhr, einlangen. Am Wahltag selber kann die Karte in einem beliebigen Wahllokal in Österreich oder bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden. Eine Stimmabgabe mittels der noch unbenützten Wahlkarte ist auch in Wahllokalen, die für Wahlkartenwähler vorgesehen sind, möglich.

Zur Sache

Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Eine Wahlkarte muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde, unter Beifügung einer Begründung, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit oder ein Auslandsaufenthalt sein. Die Beantragung der Wahlkarte muss durch den Wähler selbst erfolgen. Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert, darin befinden sich der amtliche Stimmzettel und ein verklebbares beiges Kuvert. Auch ein Informationsblatt, die Aufstellung der Landeswahlvorschläge und die Aufstellung über die Bewerber der Bundesparteilisten sind beigelegt.
Im Salzkammergut sind 60.000 Menschen wahlberechtigt, die Bezirkswahlbehörde rechnet mit einer Abgabe von etwa 12.000 Briefwahl-Stimmen.

Die Unterschrift muss in das graue Feld. | Foto: Kerstin Müller
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