Jugendschutz wird groß geschrieben

Wenn man sich an das Jugendschutzgesetz hält, steht dem unbeschwerten Abfeiern auf Partys nichts im Weg. | Foto: PantherMedia/pressmaster
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BEZIRK (km, pg). Die ersten Zeltfeste sind schon vorbei, bis in den September haben Jugendliche im Salzkammergut aber noch genügend Möglichkeiten zu feiern. "Die Zahl der Übertretungen nach dem Jugendschutzgesetz haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Auch dieses Jahr haben wir hier keinen eklatanten Anstieg festgestellt. Die Veranstalter stellen meist Ordnerdienste, die bereits beim Eingang zur Veranstaltung Kontrollen nach den Jugendschutzbestimmungen durchführen. Jeder wird mit den Jugendschutzarmbändern des Landes OÖ gekennzeichnet", sagt Markus Hufnagl vom Bezirkspolizeikommando Gmunden. Die Polizei ist bei Veranstaltungen im Bezirk im Einsatz, vor allem die Verkehrsüberwachung mit Alkoholkontrollen steht im Fokus. "Immer wieder kommt es bei größeren Veranstaltungen sowie in Lokalen zu Körperverletzungen, wobei kein Anstieg vorliegt." Eine große Herausforderung für die Polizei ist es, die Lärmbelästigungen durch Nachtschwärmer im Stadtgebiet einzudämmen. Gerade in den Sommermonaten kommt es öfter vor, dass sich diese vor den Lokalen oder nach der Sperrstunde ihres Lokales während der Wartezeit auf ein Taxi an öffentlichen Plätzen aufhalten und dabei die Anwohner durch Lärm in ihrer Nachtruhe stören. "Die Polizeiinspektion Gmunden und die Stadtpolizei Gmunden führen deswegen vermehrt Kontrollen im Gmundner Stadtgebiet durch und bringen Übertretungen zur Anzeige", so Polizist Markus Hufnagl.

Jugendschutz beim Kellerfest

Das traditionelle Kellerfest in Perneck findet heuer zum 44. Mal statt. An drei Tagen – vom 27. bis 29. Juli – wartet ein buntes Programm mit DJ, Discos, Frühschoppen, kulinarischen Leckerbissen und ein Kindernachmittag auf die Gäste. Beim Auf- und Abbau sowie während des Events sind etwa 60 Helfer beteiligt. Eines darf für FW Perneck-Kommandant und Organisator Hans Peter Feichtinger aber nie zu kurz kommen, egal, wie stressig es ist: der Jugendschutz. „Das ist meiner Mannschaft und mir sehr wichtig“, so der Pernecker, „und es wird beim Eingang kontrolliert, wenn nötig auch mit Ausweis." Um es für die Barleute einfacher zu machen, werden Eintrittsbänder in drei Farben ausgegeben. „Rot bedeutet, dass der Träger unter 16 Jahre alt ist und daher keinen Alkohol bekommt. Orange ist für die Besucher unter 18, die dann eben keine hochprozentigen Getränke ausgeschenkt bekommen. Grün tragen alle Gäste, die bereits volljährig sind."

Strenge Ausweiskontrollen

Eine beliebte Feierdestination in Bad Ischl ist das k.u.k.-Hofbeisl in der Wirerstraße. Besonders viel los ist hier am Wochenende: „Freitag und Samstag sind die intensivsten Tage“, so Marcus Hofbauer. „Das Durchschnittsalter bewegt sich zwischen 20 und 30 Jahren, aber natürlich gibt es auch viele unter 20-Jährige, die bei uns vorbeischauen.“ Früher sei das vor allem der Donnerstag gewesen, weil die Internatsschüler noch einmal feiern wollten, bevor es am Wochenende dann nach Hause ging. „Hier sind die Zahlen allerdings schon seit Jahren rückläufig.“ Trotzdem ist Jugendschutz natürlich immer ein Thema: „Unser Personal fragt nach und lässt sich die Ausweise zeigen. Generell sind die Minderjährigen aber einsichtig, wenn wir ihnen keinen Alkohol ausschenken“, so Hofbauer, auch bekannt als "k.u.k.-Max".


Zur Sache

In Österreich besteht für österreichische Staatsbürger keine Ausweispflicht. Wer aber am Abend ausgeht und Alkohol und Zigaretten konsumiert, muss einen Ausweis dabei haben, um das Alter nachweisen zu können. Zum Altersnachweis gilt jeder amtliche Lichtbildausweis wie Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis oder Führerschein. In Oberösterreich gelten auch spezielle Jugendkarten, wie zum Beispiel die "4youCard".
Strafbestimmungen im OÖ Jugendschutzgesetz: Wenn die Jugendschutzbestimmungen missachtet werden, kann man ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu 300 Euro rechnen oder zu sozialen Leistungen verpflichtet werden. Außerdem können die Eltern oder Inhaber von Geschäften und Lokalen eine Strafe bis zu 7.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.

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