Salomonisches "Urteil" KiGa Gosau
Am 9.5.2016 fand die Gerichtsverhandlung meiner Tochter Elisabeth gegen den Kindergartenbetreiber Gosau statt.
Vom Richter wurde verkündet, dass keinerlei der, meiner Tochter vorgeworfenen Verfehlungen, im Zuge der Gerichtsverhandlungen festgestellt werden konnten! (Die ausgesprochene Abmahnung entbehrt daher jeder Grundlage). Eine Abmahnung ist aber (lt. § …. ARG ?) keine schwerwiegende Disziplinarmaßnahme und daher kann die Rücknahme vom Arbeitsgericht wegen Unzuständigkeit nicht beurteilt werden. Es wurde die Verhandlung ohne offizielles Urteil geschlossen.
Menschlich wäre aus meiner Sicht zumindest eine Entschuldigung angebracht. Immerhin wurde im Zuge der Verhandlung erstmals vom Empfänger öffentlich erklärt, dass der angebliche „Morddrohbrief“ (wurde vom Richter nicht als solcher gesehen) seiner Meinung nach, nicht von meiner Tochter stammt!
Es wäre ein Leichtes, durch Rücknahme der Abmahnung und dem Beenden Gerüchte zu schüren, den kleinlichen Konflikt beizulegen, zumal ab Herbst der neue Kindergartenbetreiber ohne „Altlasten“ zum Wohle aller ( Kinder, Eltern, Mitarbeiter ) starten sollte.
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