Vandalismus: Polizei ermittelt gegen Sprayer & Co
Beamte aus Bad Ischl legen zwei Verdächtigen, die im November 2016 einen Pkw-Einbruchsdiebstahl und im Februar 2017 zahlreiche Sachbeschädigungen verübt haben, das Handwerk. Verursacher der "Wind"-Graffiti weiter nicht bekannt. Faschingszeit war inpunkto Vandalismus "gewohnt gesittet"
BAD ISCHL. Künstlerisch, farbenfroh und oftmals auch gesellschaftskritisch – Graffiti werden von ihren Erschaffern als friedliche Rebellion angesehen. Meist befinden sie sich jedoch an Stellen, wo sie sich nicht befinden sollten: an Wänden und Fassaden von Eigentümern, die über die Verschandelung nicht erfreut sind. Und dann wird aus Kunst plötzlich Vandalismus. Auch im Salzkammergut ist das immer wieder ein Thema. Vorige Woche gelang es der Polizei von Strobl und Bad Ischl, zwei Verdächtige auszuforschen, die am 19. Februar mehrere Objekte in Strobl und St. Wolfgang sowie am 23. Februar in Bad Ischl verunstaltet hatten. "Bei dem einen Verdächtigen handelt es sich um einen schon Amtsbekannten aus St. Gilgen", heißt es bei der Polizeiinspektion Bad Ischl. "Bei der Durchsuchung seiner Wohnung konnten in dessen Zimmer gebrauchte Spraydosen, angefertigte Handskizzen, Suchtmittelreste/-utensilien sowie Gegenstände aus einem Pkw-Einbruch im November 2016 in Strobl sichergestellt werden." Nachdem er die Taten vorerst abgestritten hatte, sei er schließlich geständig gewesen. Als Mittäter konnte zudem ein Strobler ausgeforscht werden. "Vor allem durch Hinweise aus der Bevölkerung ist uns dieser Ermittlungserfolg gelungen", heißt es weiter.
"Wind": Ermittlungen laufen
Wer nun aber glaubt, dass damit auch das Rätsel um die "Wind"-Graffiti geklärt worden ist, irrt: "Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass es sich dabei um die selben Täter handelt", so die Ermittler. Die "Wind"-Schriftzüge seien wesentlich kunstvoller und vom Stil her nicht mit dem aktuellen Fall vergleichbar. Schon seit mehreren Monaten zieren sie dutzende Fassaden der Ischler Innenstadt. So auch die Seitenwand des Lehár-Filmtheaters. "Einen derartigen Akt von Vandalismus gab es in der 190-jährigen Historie des Gebäudes nicht", so Pächter Jochen Haas. Weil es sich bei der Oberfläche um speziell beschichtete Kacheln handle, werde sich die Säuberung entsprechend mühselig gestalten. "Spätestens im Sommer wird das Lehár-Kino aber wieder in gewohntem Glanz erstrahlen."
Vandalismus kein Einzelfall
Der Fall der in Bad Goisern zerstörten Straßenlaternen ist noch nicht geklärt. Mit einer Softgun wurden dort in zwei Ortsteilen mehrere Lampen zerschossen. Abgesehen von den Graffiti sei Vandalismus in Bad Ischl eher selten. "Zu Weihnachten wurden einmal Christbäume der Innenstadt in die Traun geworfen", heißt es. Dies sei aber eher ein Akt von Betrunkenen gewesen. "Vandalismus gilt aber immer als Vandalismus, egal, ob nüchtern oder betrunken". In Gmunden gibt es immer wieder Fälle von Vandalismus, bestätigt Polizeikommandant Johann Höss. Oft sind die Täter Jugendliche, die kleine Beschädigungen begehen. "Deren Ausforschung gestaltet sich meist schwierig. Gerade bei Graffiti verraten sich die Täter durch ihren Stil." Auch Straßenlaternen oder Radarkästen sind im Visier der Täter, "vor drei Jahren wurden in Gmunden 20 Straßenlaternen abgeschossen."
Zur Sache
Strafrechtlich sind bei Sachbeschädigungen zwei Paragraphen relevant: § 125 StGB Sachbeschädigung mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten und § 126 StGB schwere Sachbeschädigung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. "Diese Taten werden häufig von Jugendlichen begangen, hier wird das Jugendstrafrecht angewendet. Hier wird das Höchstmaß der zeitlichen Freiheitsstrafen auf die Hälfte herabgesetzt und es entfällt ein Mindestmaß. Zwischen 14 und 18 Jahren gilt man als Jugendlicher, unter 14 Jahren ist man unmündig und sind mit Strafe bedrohte Handlungen nicht strafbar", erklärt der Gmundner Rechtsanwalt Christoph Mizelli. Üblicherweise werden ausgeforschte Vandalen von den Geschädigten auch zivilrechtlich geklagt. "Übermäßiger Alkoholkonsum ist ein Erschwerungsgrund – auf § 287 StGB kann man sich bei derartigen Sachbeschädigungen nicht mit Erfolg berufen."
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