Anrainer wollen Wohnkomplex am Kloster Hamberg verhindern
SCHARDENBERG (juk). Der Ärger um Bauvorhaben am Kloster Hamberg in Schardenberg geht in die zweite Runde. Bereits vor knapp eineinhalb Jahren hatte es frühen Widerstand gegen die Umwidmung des klösterlichen Obstgartens in einen Baugrund gegeben. Nun haben deutsche Investoren ein angrenzendes Grundstück gekauft und planen darauf einen dreistöckigen Wohnkomplex mit neun Wohneinheiten. Auch dieses Vorhaben hat Anrainer auf den Plan gerufen, die "ein Bauvorhaben in diesem Umfang ablehnen."
Kein Recht auf freie Sicht
Am Dienstag wird sich die Gemeinde als zuständige Behörde in einer Bauverhandlung mit den Bedenken der Anrainer beschäftigen. Ein Bausachverständiger der BH prüft das Projekt. "Das Verfahren muss objektiv abgewickelt werden. Fakt ist jedoch, dass der Grund bereits seit Jahren als Baugrund gewidmet ist.", sagt Bürgermeister Josef Schachner, gibt jedoch zu Bedenken: "Es gibt kein Recht auf eine freie Sicht. Nur berechtigte Einwände haben eine Chance."
Hauptkritikpunkt: Größe des Baues
Zum Zeitpunkt der Umwidmung habe man sich nicht zu Wort gemeldet, da damals lediglich der Bau eines Einfamlienhauses geplant war, erklären sich Beschwerdeführenden in einem Schriftstück, das der BezirksRundschau vorliegt. Darin ist aufgelistet, dass sie sich vor allem an der Größe des Bauvorhabens stören, sowie an der mangelnden Eingliederung ins Ortsbild. Ebenso gebe es Bedenken, dass die Flächenversieglung durch die großflächige Bebauung Probleme mit Wasserabfluss auf den benachbarten, abschüssigen Grundstücken verursachen könnte. Außerdem hielten sie das höhere Verkehrsaufkommen in der Hamberger Bezirksstraße durch Bau und zukünftige Mieter für "nicht zumutbar".
"Die Verkehrserschließung am Hamberg ist tatsächlich nicht optimal, allerdings ist die Frage, ob angesichts des großen Studentenwohnheims am Kloster Hamberg neun zusätzliche Parteien ins Gewicht fallen.", meint Schachner. Gegen den Bescheid, der nach Dienstag getroffen wird, können die Schardenberger Anrainer Einspruch erheben. Dann wird sich der Gemeinderat mit dem Theam beschäftigen müssen.
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