Verkleinerung Gemeinderäte
"Das schwächt die Opposition"

Nach der Wahl werden im Brunnenthaler Sitzungssaal aufgrund der Verkleinerung der Gemeinderäte statt 25 nur mehr 19 Mandatare tagen. | Foto: Gemeinde Brunnenthal
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Landesregierung hat Ende Mai Verkleinerung der Gemeinderäte beschlossen. Betroffen sind sieben Gemeinden.

BEZIRK SCHÄRDING. So wird es nach der Gemeinderatswahl am 26. September in insgesamt 73 oberösterreichischen Gemeinden zu einer Verringerung der Zahl der Gemeinderäte kommen. Grund ist eine neue Staffelung nach Einwohnerzahl (siehe zur Sache). Im Bezirk sind davon die sieben Gemeinden Brunnenthal, Kopfing, Raab, Riedau, St. Willibald, Waldkirchen und Zell an der Pram betroffen. Brunnenthal zählte bisher 25 Gemeinderäte – nach der Wahl sind es 19. Nachteile sieht Bürgermeister und Bezirks-Bürgermeistersprecher Roland Wohlmuth (ÖVP) nicht: "Es wird immer schwieriger, Bürger zu finden, die sich aktiv am politischen Gemeindegeschehen beteiligen wollen. Insofern tun sich die Parteien nun etwas leichter. Außerdem sparen sich diese Gemeinden kleinere Summen, weil weniger Sitzungsgeld ausbezahlt wird. In Brunnenthal sind das rund 4000 Euro im Jahr."

ÖVP sieht keine Nachteile

ÖVP-Bezirksgeschäftsführerin Marianne Reininger sieht das ähnlich: "Die Verkleinerung wurde an die Lebensrealitäten angepasst." Auch bei der Ausschussarbeit sieht diese keine Nachteile, sondern im Gegenteil: "Die Ausschussarbeit wird effizienter, da die Gemeinderäte stärker darin eingebunden werden." Das meint auch Wohlmuth: "Ich sehe keine Probleme, da auch die Anzahl der Mandatare in den Ausschüssen verringert wird." Und wie sieht das für kleinere Parteien aus? "Für Kleinparteien könnte die Verringerung durchaus ein Thema sein", gibt Wohlmuth zu. "Da die Anzahl der Gemeindemandate sinkt, wird das Mandat auch 'teurer'. Die Gesamtzahl der Mandatare ist der Divisor und es ist natürlich ein Unterschied, ob ich jetzt etwa 100 Wählerstimmen durch 25 oder durch 19 dividiere."

FPÖ sieht kleinen Nachteil

Für FPÖ-Bezirksgeschäftsführer Christian Bangerl ist die Verkleinerung "in manchen Bereichen nachvollziehbar, weil es immer schwieriger wird, Personen zu finden, die sich für sechs Jahre binden wollen. Aber die sachpolitische Arbeit für die Gemeinde sollte ohnehin in den Ausschüssen geschehen. Hier wird über die Gemeindeordnung den Kommunen der notwendige Spielraum eingeräumt." Dennoch sieht er Nachteile. "In jenen Gemeinden, in denen der Großteil der Themen nicht vorberatend in den Ausschüssen behandelt wird."

SPÖ und Grüne dagegen

SPÖ-Bezirksgeschäftsführer Hannes Bogner sieht ebenfalls, dass es immer schwieriger wird, Ehrenamtliche für die Gemeindearbeit zu gewinnen. "Das liegt oft an der Unvereinbarkeit von Familie und Beruf." Bogner ortet sehr wohl Nachteile für Kleinparteien: "So kann es in Gemeinden mit sehr kleinen Fraktionen durchaus sein, dass es zu unfreiwilligen 'Ein-Personen-Fraktionen' kommt." Nachteile sehen auch die Grünen, wie Bezirkssprecherin Sarah Birn sagt: "Die Verkleinerung schwächt die Opposition und erschwert die wichtige Kontrollarbeit. Geld wird dadurch kaum eingespart." Birn sieht auch die Ausschussarbeit beeinträchtigt. "Weil weniger Parteien im Gemeindevorstand vertreten sein werden. Das ist demokratiepolitisch bedenklich, da dort das Tagesgeschäft der Gemeinde diskutiert und kontrolliert wird." Die Grünen-Politikerin sieht vor allem für kleinere Gemeinden gegenüber größeren einen Nachteil. "Weil gerade in ganz kleinen Gemeinden der Gemeinderat nur selten tagt und somit einzelne Parteien vom Informationsfluss abgeschnitten werden."

Zur Sache

Die Verkleinerung der Gemeinderäte wurde in der Sitzung des OÖ Landtags am 27. Mai 2021 beschlossen. Von den insgesamt 438 oberösterreichischen Gemeinden sind daher von dem Beschluss 73 Gemeinden betroffen.
Aus dem Bezirk Schärding sind dies von insgesamt 30 Gemeinden die folgenden sieben Kommunen: Brunnenthal, Kopfing, Raab, Riedau, St. Willibald, Waldkirchen und Zell an der Pram.

Zur Anwendung kommt folgender Einwohnerschlüssel:
• bis zu 400 Einwohner 9 Gemeinderäte
• von 401 bis 1300 Einwohner 13 Gemeinderäte
• von 1301 bis 2300 Einwohner 19 Gemeinderäte
• von 2301 bis 5000 Einwohner 25 Gemeinderäte
• von 5001 bis 7300 Einwohner 31 Gemeinderäte
• über 7300 Einwohner 37 Gemeinderäte

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