Der Maibaum-Klau will gelernt sein

Foto: Landjugend OÖ
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BEZIRK. Wer darf den Maibaum stehlen? Wie weit darf oder muss er davon geschafft werden? Und wie wird das Diebesgut wieder ausgelöst? Die Regeln des Maibaumstehlens sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Um für Übersicht zu sorgen, hat die Landjugend im vergangenen Jahr die Maibaumlandkarte für alle oberösterreichischen Gemeinden entwickelt – in dieser Woche wird sie erneut mit allen neu eingetragenen Maibaum-Stehlregeln im Internet veröffentlicht.

Fünf Gemeinden dabei

Bisher sind aus dem Bezirk Schärding Esternberg, St. Aegidi, Münzkirchen, Andorf und Altschwendt in der Landkarte vertreten. Und schon in diesen Gemeinden zeigt sich die Unterschiedlichkeit der Maibaum-Stehlregeln: So gelten in Andorf und Altschwendt die Maibäume als gestohlen, wenn sie eine Baumlänge vom Aufstellort entfernt werden. In Münzkirchen, Esternberg muss für einen erfolgreichen Diebstahl die Gemeindegrenze überquert werden. Zudem darf nicht überall einfach jeder Hand an den Maibaum legen: In Andorf und Esternberg ist es nur Vereinen und Gruppen erlaubt, den Baum zu stehlen. Und in Münzkirchen dürfen ihn sogar nur jene klauen, die selbst einen Maibaum aufgestellt haben.

In zwei Dingen sind sich die Maibaum-Aufsteller der fünf Gemeinden jedenfalls einig: Geklaut werden darf frühestens drei Tage vor dem Aufstellen und als Ablöse erwarten sie sich eine deftige Jause samt Bier und Getränken.

Alle Vereine oder Gruppen, die in ihren Gemeinden einen Maibaum aufstellen, können ihre Regeln noch mittels Fragebogen eintragen. Diesen und die Maibaumlandkarte finden Sie hier.

Foto: Landjugend OÖ
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