Einreise nach Bayern
Kleiner Grenzverkehr wird ab 9. Dezember gestrichen
UPDATE, 7. Dezember 2020: Der Freistaat Bayern hat übers Wochenende den Katastrophenfall ausgerufen und strengere Corona-Beschränkungen für die eigene Bevölkerung erlassen. Im selben Zug wurden auch die Einreisebeschränkungen für Ausländer verschärft – der "kleine Grenzverkehr" wird vorläufig gestrichen. Bisher durften Äusländer, die sich sich weniger als 24 Stunden in Bayern aufhielten, test- und quarantänefrei einreisen, zum Beispiel zum Einkaufen. Das ist nun nicht mehr möglich. Die Einreise ist weiterhin unbeschränkt für Pendler – also zum Arbeiten, Studieren oder für den Besuch einer bayerischen Schule oder Ausbildungsstelle. Auch Arzttermine sind weiterhin möglich. Zudem dürfen Verwandte ersten Grades besucht werden.
Bericht vom 23. November:
Testpflicht für Berufspendler wurde von bayerischem Verfassungsgericht "kassiert" – Regelung wäre aber ohnehin Ende November ausgelaufen.
BEZIRK SCHÄRDING. Das Bayerische Verfassungsgericht hat gestern (24. November) die wöchentliche Testpflicht für Berufspendler für ungültig erklärt. Damit hat das Gericht einer Klage zweiter österreichischer Schüler nachgegeben, die ein bayerisches Gymnasium besuchen. Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem mit der Verhältnismäßigkeit einer solchen Testpflicht. Das Urteil ist bereits rechtskräftug – allerdings war die Verordnung ohnehin bis Ende November befristet und wäre somit in wenigen Tagen ausgelaufen.
Seit Ende Oktober mussten Menschen, die zum Arbeiten, für eine Ausbildung oder zum Studieren nach Bayern einreisen, den jeweiligen Behörden unaufgefordert jede Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Personen, die aus anderen Gründen wie zum Einkaufen oder für einen Arztbesuch nach Bayern einreisen, mussten sich hingegen nicht testen lassen oder in Quarantäne gehen sofern sie sich weniger als 24 Stunden im Land aufhalten, wie die BezirksRundschau berichtete.
Wie es nun mit der umstrittenen Testpflicht weitergeht, ist bislang offen.
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