Radonrisiko im Bezirk Schärding

Foto: Österreichische Fachstelle für Radon (AGES)

165 Gemeinden in Oberösterreich liegen im Radonrisikogebiet – zwei davon im Bezirk Schärding.

BEZIRK (lenz). Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall in unterschiedlicher Intensität vorkommt. Es ist ein Zerfallsprodukt des in Böden und Gesteinen vorkommenden radioaktiven Schwermetalls Uran. Über die Bodenluft oder gelöst in Wasser kann es sich ausbreiten und dabei über die Raumluft in Gebäuden in die Lunge gelangen. Nach dem Rauchen (zirka 85 Prozent) sind Radon und seine Zerfallsprodukte die zweithäufigste Ursache (zirka zehn Prozent) für Lungenkrebs. Das Land Oberösterreich hat nun in Zusammenarbeit mit der Universität Wien eine umfassende Radonrisikokarte für das gesamte Bundesland erstellt. 165 Gemeinden liegen derzeit im Risikogebiet – zwei davon auch im Bezirk Schärding. In St. Marienkirchen und in Enzenkirchen wurde ein leicht erhöhtes Risiko festgestellt.

Empfohlene Maßnahmen
Bewohner der betroffenen Gebiete sollten vorerst nur einfache Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel regelmäßiges Lüften der Wohnräume. In erdgebundenen Wohn- und Schlafräumen (also nicht unterkellerten Räumen) sollte eine kostenlose Radonkontrollmessung beim Land beantragt werden. Wird der zulässige Grenzwert überschritten, wird die Eintrittsstelle im Haus gesucht – meist eine undichte Bodenplatte. Bei Neubauten sollten ebenso Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Für betroffene Häuslbauer und Sanierer gibt es vom Land eine Unterstützung. Infos auf www.radon.gv.at

Förderungen für Betroffene
Das Land Oberösterreich fördert betroffene Bewohner in drei Bereichen:
- Die Kosten der Radonkontrollmessung in Wohnungen mit erdberührenden Wohn- oder Schlafräumen werden zur Gänze vom Land Oberösterreich übernommen, egal ob im Risikogebiet oder nicht.
- Bauvorhaben im Radonrisikogebiet mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn- oder Schlafräumen werden nach einer verpflichtenden Beratung vom Land mit 364 Euro gefördert.
- Wenn das Messergebnis der Langzeitmessung den zulässigen Grenzwert überschreitet, wird nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ein Beitrag von rund 22 Prozent der anrechenbaren Kosten, jedoch maximal 1454 Euro pro Wohneinheit gewährt.

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