Verordnung
Wegen Trockenheit Waldbrandgefahr im Bezirk Schärding
Das aktuell viel zu trockene Wetter veranlasst die Bezirkshauptmannschaft dazu, ein Feuer- und Rauchverbot herauszugeben.
BEZIRK SCHÄRDING (ebd). Seit 31. März ist jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", informiert die Bezirkshauptmannschaft.
Über 7000 Euro Strafe und Gefängnis
Wer sich nicht an das Verbot hält, dem winken saftige Strafen. So werden bei Missachtung der Verordnung Geldstrafen bis zu 7270 Euro fällig. Ebenso kann eine Übertretung eine bis zu vierwöchige Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Übrigens: Die Verordnung gilt bis 31. Oktober 2020.
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