Schärdings Finanzchef: "Kein Platz für Emotionen"
Schärdings Chef über die Stadtfinanzen, Gerhard Pacher, spricht im Interview über „Mini-Minus“ und Bürgeraufstand.
SCHÄRDING (ebd) Im Zuge der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde auch der umstrittene Umbau des „Schärdinger Hofes“ behandelt.
BezirksRundschau: Herr Pacher, Sie haben in der Gemeinderatssitzung den Rechnungsabschluss für 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie sieht er nun konkret aus?
Gerhard Pacher: Der ordentliche Haushalt schließt mit einem Minus von exakt 30.451,85 Euro ab. Dies bei einer Haushaltsgröße von über 12,4 Millionen Euro. Im Bereich des außerordentlichen Haushalts konnte ein Plus von 380.824 Euro erreicht werden.
Hand aufs Herz – wäre es nicht möglich gewesen, dieses Minus einzusparen?
Nun ja, der prognostizierte Abgang für das Jahr 2011 lag im ordentlichen Haushalt bei minus 229.800 Euro – so gesehen können wir zufrieden sein. Leider war es notwendig auch Forderungsausfälle in der Höhe von über 66.000 Euro buchhalterisch abzuschreiben. Aus diesem Grund ergab sich auch das Minus von rund 30.000 Euro.
Ansonsten hätte die Stadt ein Plus erwirtschaftet?
Ja, wir hätten beide Haushalte mit positivem Ergebnis vorlegen können.
Zum Bauvorhaben „Schärdinger Hof“. Zahlreiche Anwohner haben ja gegen den Bescheid des Bürgermeisters berufen. Als zweite Instanz war der Gemeinderat zuständig. Warum haben Sie die Sitzung in dem Punkt geleitet?
In diesem Fall war der Gemeinderat Baubehörde und als Behörde zählt nur Objektivität und die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Alles andere wäre Willkür und nicht rechtens, auch der Bauwerber hat natürlich Rechte, die es zu berücksichtigen gilt.
Und das heißt?
Es war für keinen Mandatar leicht, zumal natürlich auch ein gewisses Verständnis für die Anwohner vorlag. Man muss hier aber ganz klar zwischen Emotion und Rechtsgrundlage unterscheiden. Es wurden im Vorfeld einige Gutachten von Sachverständigen eingeholt, die sich mit den Berufungspunkten auseinandergesetzt haben. Auch die Sachverständigen sahen keinen Grund den Bescheid des Bürgermeisters aufzuheben. Es wurden lediglich noch ein paar Auflagen zur Verbesserung der Situation erteilt und vom Gemeinderat auch so beschlossen.
Einstimmig?
Ja, unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten und der Rechtslage wurden die Berufungen gegen den Bescheid des Bürgermeisters einstimmig zum Teil zurück- und zum Teil abgewiesen. Daher wurde die Entscheidung der Baubehörde erster Instanz vollinhaltlich bestätigt und mit den erwähnten zusätzlichen Auflagen versehen. Angerer hat sich außerhalb seiner Behördenfunktion in dieser Sache um einen Konsens zwischen Nachbarn und Bauwerber bemüht.
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