Schärding hat 1.200 "Grenzgänger"
Wohnen in Österreich, arbeiten in Deutschland – im Bezirk Schärding nutzen viele die Jobchancen über der Grenze.
BEZIRK SCHÄRDING. 1.200 Personen aus dem Bezirk Schärding pendeln zum Arbeiten ins Ausland – die meisten nach Deutschland, erfährt die BezirksRundschau von der Arbeiterkammer Oberösterreich. Das sind immerhin rund 3,5 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen. Auch Michael Fasching fährt jeden Tag von Esternberg nach Passau, und das seit 19 Jahren. Er arbeitet im Autohaus Josef Paul in der Serviceabteilung der Sparten Pkw und Transporter. Schon seine Lehre absolvierte der Pyrawanger in Deutschland. "Überlegungen in Österreich die Lehre zu beginnen, waren damals schon vorhanden. Ich habe mich auch bei mehreren Firmen im Inland beworben, jedoch bevorzugte ich ganz klar Passau. Als dann die Zusage von einem Top-Betrieb in Passau kam, war die Entscheidung sofort klar", erinnert sich Fasching.
Gründe: räumliche Nähe und höhere Gehälter
Wie für viele andere "Grenzgänger", ist die räumliche Nähe ein zentraler Grund für Michael Fasching, dafür im grenznahen Deutschland zu arbeiten. "Außerdem fanden die Berufsschule und die überbetrieblichen Lehrgänge für Lehrlinge in meinem Beruf alle in Passau statt. Daher waren kein Internat, keine lange Anreise oder ähnliches notwendig", erklärt Fasching. Ein weiterer wichtiger Aspekt: das in Deutschland höhere Grundgehalt in seiner Branche.
Aber gibt's auch Nachteile für Österreicher, die in Deutschland arbeiten? "In vielen Betrieben gibt es keine Kollektivverträge und weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld," weiß Dominik Bittendorfer von der Arbeiterkammer Oberösterreich. Dies sollte bei Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden. Und die späteren Rentenzahlungen seien in Österreich deutlich höher als in Deutschland, berichtet Fasching.
Vertragliche Bedingungen vorab abklären
Generell sei es ratsam, vertragliche und rechtliche Bedingungen abzuklären, bevor ein Arbeitsverhältnis im Ausland begonnen wird, rät Bittendorfer. Denn Kündigungsfristen und Urlaubsrechte seien in Deutschland etwa anders geregelt als in Österreich. Sozialversichert sind Grenzgänger grundsätzlich in dem Land, in dem sie arbeiten, informiert Bittendorfer. Wichtig sei es auch zu prüfen, ob eine Beschäftigung überhaupt zulässig ist. In manchen Ländern bedarf es einer speziellen Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitsbewilligung. Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen diplomatischen Vertretungen. "Innerhalb der EU ist aber ein einfacher Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet", sagt der Experte der Arbeiterkammer.
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