Mobiles Radar im Halteverbot

Das Mobile Radar der Stadtgemeinde steht vor einer Ausfahrt im Burggraben – darf es das überhaupt? | Foto: privat
  • Das Mobile Radar der Stadtgemeinde steht vor einer Ausfahrt im Burggraben – darf es das überhaupt?
  • Foto: privat
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SCHÄRDING (ebd). Ein aufmerksamer Schärdinger hat uns ein Bild des Mobilen Radars der Stadtgemeinde geschickt. Darauf ganz deutlich zu sehen: Der Wagen steht im Burggraben direkt vor einer Garage. Darauf ist deutlich – sogar in doppelter Ausführung – zu lesen: Ausfahrt Tag und Nacht freihalten!" Der Fotograf des Bildes meint dazu: "Das wäre sicher eine Anzeige wert".

Alles hat seine Ordnung

Die BezirksRundschau hat bei der Stadgemeinde nachgefragt, wie so etwas sein kann? "Bei dem PKW handelt es sich um ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes, das von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ausgenommen ist. Somit kann es nicht in einer 'Verbotszone' wie einer Ausfahrt rechtswidrig stehen", so Amtsleiter Hans Leidinger. Nachsatz: "Selbstverständlich ist die Aufstellung unseres Fahrzeuges mit dem Garagennutzer abgestimmt, sodass wir niemanden in seinen Rechten einschränken."

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