Weniger Alkohol, weniger Aggression: Richterin erteilt "Raufbold" eine Lektion

Im Schwurgerichtssaal am Rieder Landesgericht musste sich am 21. Juni 2018 ein Mann aus dem Bezirk Schärding wegen Körperverletzung verantworten. Er hatte im Rausch einen Polizisten verletzt.
  • Im Schwurgerichtssaal am Rieder Landesgericht musste sich am 21. Juni 2018 ein Mann aus dem Bezirk Schärding wegen Körperverletzung verantworten. Er hatte im Rausch einen Polizisten verletzt.
  • hochgeladen von Kathrin Schwendinger

BEZIRK SCHÄRDING, RIED (ska). "Ich habe mich gewehrt, ja. Aber ich wollte niemanden schlagen", sagt der Angeklagte zur vorsitzenden Richterin Claudia Lechner. Im Februar kam es in der Heimatgemeinde des Angeklagten zu dem Polizeieinsatz , der für einen Beamten mit einer Fraktur an den Rippen endete. Er und zwei Kollegen wollten den Angeklagten unter Kontrolle bringen. Dieser habe zuvor derart randaliert, dass sich ein Familienmitglied nicht anders zu helfen wusste, als die Polizei zu rufen. Laut Richterin ist der Mann unter Alkoholeinfluss gestanden. 

"Wir wollten deeskalierend wirken", erinnert sich der Polizist, der verletzt worden war, an den Einsatz in der Februarnacht. Aber der Mann sei nur noch aggressiver geworden. "Er hat gemeint, wenn wir schon einen Grund brauchen, ihn festzunehmen, dann fährt er halt besoffen mit dem Auto davon. Das wollten wir natürlich verhindern." Der Polizist schildert, wie er den wild um sich schlagenden Mann von hinten an den Armen festgehalten hat. In dieser Position dürfte es zur Verletzung der Rippen gekommen sein. Schlussendlich war eine Fußfessel nötig, um den randalierenden Angeklagten in den Streifenwagen zu bekommen und zur Dienststelle zu bringen. 

Richterin Lechner erinnert den Angeklagten an sein Vorstrafenregister: Verurteilung wegen Körperverletzung 2013 und zweimal 2014. "Die Geldstrafen dafür haben wohl nicht gewirkt", sagt die Richterin. "Wie kann ich den Angeklagten davon abhalten, nächste Woche gleich wieder zu trinken und aggressiv zu werden?", wirft sie eine Frage in den Raum und sieht nur eine Möglichkeit – eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, allerdings mit einer Probezeit von drei Jahren. Heißt: Die Strafe wird auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss sich der Mann einem Anti-Aggressionstraining unterziehen, das laut Richterin auch von der Familie gewünscht wurde.

Mildernd auf das Urteil wirkte Richterin Lechner zufolge das Geständnis und der Umstand, dass es bei den Schlägen hauptsächlich beim Versuch geblieben war.  

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