Wenn's kracht: Unfallbericht und Fotos wichtig

Ein Europäischer Unfallbericht sollte in jedem Fahrzeug mitgeführt werden und ist in der Regel in jedem Versicherungsbüro erhältlich. | Foto: Michelle Bichler
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  • Ein Europäischer Unfallbericht sollte in jedem Fahrzeug mitgeführt werden und ist in der Regel in jedem Versicherungsbüro erhältlich.
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SCHÄRDING. Wir sind fast täglich damit unterwegs: mit dem Auto, Motorrad oder Moped. Sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Erledigung von Einkäufen, zum Besuch bei Freunden oder zu Urlaubsfahren. Unfälle stehen dabei leider genauso an der Tagesordnung. Da deren Kosten sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen können, ist beim Besitz eines Kraftfahrzeugs eine KfZ-Versicherung gesetzlich verpflichtend. "Neben der Hundehaftpflicht ist die KfZ-Haftpflicht die einzige Pflichtversicherung in Österreich. Sie deckt Schadenssummen bis zu sieben Millionen Euro", weiß Christian Lang von der Zürich Versicherung in St. Florian am Inn. Kurz gesagt: Verschuldet der Versicherungsnehmer einen Unfall, so kommt die Haftpflicht für die Schäden auf. Außer bei grober Fahrlässigkeit oder wenn Alkohol im Spiel ist. "Verursacht man einen Unfall, nachdem man bei Rot über die Ampel gefahren ist, da steigt im Regelfall jede Versicherung aus", erklärt der Versicherungsexperte. Der Schaden des Gegners werde durch die Haftpflicht zwar gedeckt, die Versicherung hole sich das Geld (bis 10.000 Euro) jedoch im Regress vom Versicherungsnehmer zurück.

Sinnvoll: Teil-Kasko und Rechtsschutz

Ebenfalls wichtig zu wissen: Schäden durch Stürme, Hagel, Wildwechsel oder Hochwasser sind nicht im Haftpflicht-Paket beinhaltet. "Bei der Unwetterkatastrophe in Haibach wurde einem Kunden von uns sein Auto weggeschwemmt - Totalschaden. Oder wenn bei einem Sturm ein Baum auf das Auto fällt. Ohne Teil-Kasko bleibt man auf solchen Schäden sitzen", informiert Lang. Ebenso bei sogenannten "Parkschäden", wo der Unfallverursacher häufig das Weite sucht. Der Versicherungsexperte empfiehlt des weiteren eine KfZ-Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz. "Weil die Erfahrung zeigt, dass bei Unfälle irrsinnig viel gestritten wird - vor allem, wenn nicht deutlich ist, wer Schuld trägt. Ohne Rechtsschutz lässt man sich dann auf nichts ein." Bei Auslandsfahrten sei auf eine Reise-Vollkasko sinnvoll, weil es bei Unfällen häufig zu längeren Streitigkeiten mit ausländischen Versicherungen kommen kann. "Da kann es schon passieren, dass man bis zu eineinhalb Jahre warten muss, bis der Schaden bezahlt ist", weiß Lang.

Wichtig: Unfall dokumentieren und Kennzeichen notieren

Ist man in einen Unfall verwickelt, so ist aus versicherungstechnischer Sicht eines besonders wichtig: an der Unfallstelle Fotos machen und den internationalen Unfallbericht vor Ort ausfüllen. Den sollte man dann zur Versicherung bringen. "Ist kein Unfallbericht bei der Hand, so ist es ratsam sich auf jeden Fall das Kennzeichen und den Namen des Unfallbeteiligten zu notieren. So lässt sich rausfinden, wo der Gegenüber versichert ist," rät Lang. Auch wichtig: Bei Personenschaden ist unbedingt die Polizei zu verständigen.

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