Arbeiterkammer verhilft Schärdingerin zu 9000 Euro
Die Arbeiterkammer Schärding konnte jüngst fast 9.000 Euro für eine ehemalige Produktionsleiterin erkämpfen.
SCHÄRDING. Nachdem sich die Frau Anfang des Jahres krank geschrieben hatte, flog wenige Tage später auch schon ihre Kündigung ins Haus. Das sei zwar – entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens – nicht verboten, verpflichtet den Arbeitgeber jedoch zur Entgeltfortsetzung bis zum Ende des Krankenstandes. Die Angestellte wandte sich an die Arbeiterkammer-Bezirksstelle und ließ die offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis berechnen. Erst über das Gericht kam die Frau schlussendlich zu ihrem Geld.
Mehr als 182.000 Euro hat die Arbeiterkammer Schärding im ersten Halbjahr 2017 für Mitglieder im Bezirk erkämpft, denen von ihren Arbeitgebern Geld vorenthalten worden war. "Immer wieder erhalten Arbeitnehmer nicht das, was ihnen für die geleistete Arbeit zusteht. In vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld", sagt Schärdings Bezirksstellenleiter Wolfgang Schwarz.
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