Neues vom Landesgericht
42-Jähriger betäubte Freundin im Bezirk und vergewaltigte sie
Ein 42-Jähriger aus dem Bezirk Scheibbs hat seine Ex-Freundin mit Schlaftabletten im Kaffee gefügig gemacht.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. "Fünfeinhalb Jahre Haft" lautete das Urteil für einen 42-Jährigen, der sich am Landesgericht St. Pölten wegen der Vergewaltigung seiner Ex-Lebensgefährtin zu verantworten hatte. Dem immer noch ziemlich schwer angeschlagenen Opfer wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.800 Euro zugesprochen (nicht rechtskräftig).
Narzisstische Persönlichkeit
Das Paar aus dem Bezirk Scheibbs lebte bereits in Trennung, der Auszug des Mannes stand unmittelbar bevor. Schon seit einiger Zeit hatte die Frau ihre Schlafzimmertüre in der Nacht zugesperrt, da sie Angst vor ihrem Lebensgefährten hatte, dessen narzisstische Persönlichkeit sich etwa bei einem Thermenaufenthalt auch durch Gewalt geäußert haben soll.
Schlaftabletten im Kaffee
Eine günstige Gelegenheit, ihr zuletzt "noch eins auszuwischen", schien für ihn Ende Mai 2019 gekommen, als sie ihren Kaffee einige Minuten aus den Augen ließ. Seit Tagen hatte er dafür vier zerstampfte Schlaftabletten bei sich, die er nun in den Kaffee rührte.
Spuren sexueller Aktivitäten
Relativ rasch und heftig setzte die Wirkung ein, zumal die Frau nicht an derartige Medikamente gewöhnt war. Mit Bewusstseinsstörungen und Doppelbildern, so das Opfer, könne es sich noch an das Treppensteigen in Begleitung einer Person erinnern. Als die Frau nach Stunden aufwachte, lag sie nackt im Bett, die Schlafzimmertüre war nicht versperrt und am Leintuch fand sie ganz eindeutige Spuren sexueller Aktivitäten.
Angeklagter zeigte sich geständig
Verteidigerin Ulrike Koller erklärte, dass sich ihr Mandant geständig zeige. Er habe ihr die Tabletten untergemischt und er habe mit der Frau auch Geschlechtsverkehr gehabt, er behaupte allerdings, dass diese aktiv am sexuellen Geschehen beteiligt gewesen sei.
Psychische Beeiträchtigung
Zu dieser Diskrepanz holte Richterin Doris Wais-Pfeffer ein Gutachten ein. Werner Brosch erläuterte als Sachverständiger die Wirkung des verabreichten Medikaments, das vermutlich zu einer weitgehenden Handlungsunfähigkeit des Opfers geführt hat. Die Vergewaltigung verursachte bei der Frau eine massive Anpassungsstörung. Opfervertreter Klaus Gimpl führte dazu aus, dass die Frau nach wie vor an einer massiven psychischen Beeinträchtigung leide.
Drei Tage Bedenkzeit erbeten
"Er muss die Störung erkannt haben", begründete Wais-Pfeffer den Schuldspruch und erwähnte auch Nachrichten der Frau an ihre Tochter zum fraglichen Zeitpunkt, in denen sie teilweise nur noch einzelne Buchstaben eingegeben hatte. Das Geständnis, so die Richterin, sei weder umfassend noch reuig, darüber hinaus müsse man von einer schweren Körperverletzung ausgehen. Die Aussage der Frau klinge äußerst glaubwürdig, als mildernd für den Beschuldigten könne man lediglich seine bisherige Unbescholtenheit werten.
Nach dem Urteil, wobei von einem Strafmaß von fünf bis 15 Jahren auszugehen war, erbat Verteidigerin Ulrike Koller im Namen ihres Mandanten drei Tage Bedenkzeit.
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