Buschauffeur nötigte einen Fahrgast im Bezirk Scheibbs
Wegen Nötigung musste sich ein Buschauffeur vor Gericht verantworten
BEZIRK SCHEIBBS. Nach Beiziehung eines Dolmetschers für einen Buschauffeur, der seit rund 20 Jahren in Österreich lebt, versuchte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek Licht in das Dunkel eines Vorfalls zu bringen, der sich im vergangenen Sommer im Bezirk Scheibbs ereignet hatte.
Streit wegen eines Bustickets
Der Buschauffeur machte damals einen 27-jährigen Afghanen darauf aufmerksam, dass er ein neues Ticket brauche. Dieser hatte kein Geld dabei. Der 48-Jährige gab ihm eine Monatskarte und meinte, der Fahrgast solle ihm das Geld morgen geben. Als der Afghane eine halbe Stunde später wieder in den Bus stieg und das Ticket zurückgeben wollte, kam es zum Streit, in dessen Verlauf der Buslenker den Fahrgast aus dem Bus verwies. Dort stampfte der 27-Jährige zornig mit dem Fuß auf und stellte sich vor das Fahrzeug. Laut Chauffeur, sei auch er ausgestiegen und habe den Mann am T-Shirt zur Seite gezogen, etwas zu heftig vermutlich, da das Shirt dabei zerriss. Als der Angeklagte den Afghanen zwei Wochen später in einem PKW sitzen sah, sei er zu ihm gegangen und wollte sein Geld. Er habe noch eine Woche Zeit, dann …! Hier wichen schließlich die Aussagen der beiden Kontrahenten vor Gericht deutlich voneinander ab.
Buschauffeur erhielt Geldstrafe
Ganz anders schilderte der Afghane, der seit zwei Jahren in Österreich lebt, in einwandfreiem Deutsch auch das erste Zusammentreffen. Er habe das Ticket nur umtauschen wollen, da er nur eine Wochenkarte gebraucht hätte. Im Streit habe ihn der 48-Jährige beschimpft und bedroht, schließlich sogar am Hals gepackt und gewürgt, sodass er eine Woche Beschwerden beim Schlucken hatte. Er habe ihn sogar mit dem Bus von hinten „angeschoben“. Wäre er nicht zur Seite gegangen, wäre er gestürzt, so der 27-Jährige. Für das Wegzerren am T-Shirt verurteilte Wiaderek den Chauffeur wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro (60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Darüber hinaus, so der Richter, stünde Aussage gegen Aussage. Obwohl ihm der Afghane durchaus glaubwürdig erscheine, habe ein Freund des Buslenkers, der ebenfalls im Bus gesessen sei, diesen im Zeugenstand entlastet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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