Kirchenschänder vor dem "Kadi"

Verteidigerin Ulrike Koller engagierte sich für die Täter. | Foto: Ilse Probst
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REGION. "Es handelt sich bei dieser Tat mit Sicherheit nicht um einen Lausbubenstreich, sondern um eine klare Grenzüberschreitung", meinte Stadtpfarrer Josef Kowar schockiert, als er am 21. August die Verwüstung der Wieselburger Pfarrkirche in Augenschein nahm. "Wenn man den Tabernakel aufbricht, Exkremente in einem Gotteshaus hinterlässt und sich im Anschluss mit dem Altartuch den Hintern abwischt, kann man auf alle Fälle von Blasphemie sprechen", so der Gottesdiener.

Jugendliche entschuldigten sich

Beim Prozess am Landesgericht St. Pölten entschuldigten sich die Hauptbeteiligten nicht nur dafür, sondern auch für eine aufgeschnittene Sesselpolsterung, durchtrennte Elektrokabel und das Weihwasserbecken, in das uriniert wurde. Der gleichzeitige Diebstahl von 400 Euro war dabei nur einer von vielen, die Staatsanwalt Patrick Hinterleitner den sechs Jugendlichen zur Last legte.

Angeklagte waren geständig

Während ein mitangeklagter, vorbestrafter Tschetschene dem Prozess fernblieb, zeigten sich die drei 15- und zwei 16-jährigen Österreicher aus den Bezirken Scheibbs und Melk umfassend geständig. In unterschiedlicher Besetzung waren sie im Sommer unter anderem aus Langeweile unterwegs und besserten ihre Finanzen durch die Diebstähle auf. Einer der Jugendlichen war ohne Führerschein mit dem Fahrzeug seines Vaters unterwegs. Damit dieser nichts merkte, brauchte er Geld, um den Tank nachzufüllen.

Sechs Burschen auf "Beutezug"

Auf Beutezug waren die Burschen unter anderem in Vereinslokalen, Warenlagern, sowie in der Neuen Mittelschule in Pöchlarn und richteten, wie etwa bei einem Ruderverein, wo sie fünf Euro erbeuteten, immer wieder entsprechend hohe Sachschäden an. Auch die Einbrüche bei Zeitungskassen waren im Vergleich zum entstandenen Schaden kaum ertragreich.

Klassische Jugendkriminalität

Als "klassische Jugendkriminalität" wertete Hinterleitner die Freizeitgestaltung der Burschen und sprach von "Respektlosigkeit" bei ihrer Aktion in der Kirche. Die Riege der Verteidigung – Ulrike Koller, Josef Schnirzer, Gerhard Taufner und Klaus Gimpl – hob das umfassende und reumütige Geständnis jedes einzelnen Angeklagten hervor. Darüber hinaus waren auch noch Unbescholtenheit, Schadensgutmachung und die ernst gemeinten Entschuldigungen der Burschen bei ihren Opfern wesentlich strafmildernd.

Kriminelle Phase ist beendet

Jugendrichter Markus Grünberger hob diesbezüglich auch das Engagement von Verteidigerin Koller bei der Vorbereitung der Jugendlichen für den Prozess hervor.
Die Burschen sind mittlerweile wieder in bzw. unmittelbar vor einer Berufstätigkeit und bemüht, durch therapeutische Hilfe, ihre kriminelle Phase hinter sich zu lassen. Moralisch am verwerflichsten sei das Delikt in der Kirche, strafrechtlich wiege das Aufbrechen der Zeitungskassen am meisten, erklärte Grünberger.
Vier Angeklagte erhielten bedingte Strafen von je sechs Monaten inklusive Bewährungshilfe während dreijähriger Probezeit, ein 15-Jähriger kam mit einer Diversion in Form von 100 Stunden gemeinnütziger Leistungen davon. Die Urteile sind rechtskräftig.

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