Schwiegervater fühlt sich geprellt
217.000 Euro verlangt ein ehemaliger Polizeibeamter von seiner Tochter und seinem Schwiegersohn zurück.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Er sei zwar „Gönner“ gewesen, aber nicht im Sinne von „Schenkung“, wie der 38-jährige Ehemann der Tochter beim Prozess am Landesgericht St. Pölten behauptet, wo ihn Staatsanwalt Karl Wurzer wegen schweren Betrugs zur Verantwortung zieht. Aufgrund zahlreicher Beweisanträge musste der Prozess vertagt werden.
Mehrfacher Familienvater
Der mehrfache Familienvater aus dem Bezirk Scheibbs, der sich krankheitsbedingt in einem Umschulungsprogramm befindet, erklärte sich bereits zu Beginn des Prozesses nicht schuldig. Gegen seine Ehefrau gibt es aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses zum angeblichen Opfer kein strafrechtliches Verfahren.
30 Jahre Funkstille
Nach mehr als 30 Jahren tauchte der Vater 2013 wieder im Leben der Tochter auf. Man habe sich um eine familiäre Beziehung bemüht, vergeblich, wie sich im Prozess herausstellte. Wie der Angeklagte erklärte, habe sich sein Schwiegervater als Euro-Millionär mit Liegenschaften unter anderem in der Dominikanischen Republik und in Ungarn präsentiert. Seine finanzielle Unterstützung betreffend sei man von einer Schenkung ausgegangen, zumal seine Tochter ohnehin Alleinerbin sei und ihr auch eine Heiratsausstattung zugestanden wäre. Die Angebote, die Großfamilie beim Erwerb zweier Liegenschaften zu unterstützen, seien von ihm gekommen, erläuterte Verteidiger Rudolf Nokaj. Konkret habe es sich zunächst um zwei Goldbarren im Wert von rund 64.000 Euro gehandelt, die 2015 bei der Bank als Sicherheit für eine Kreditzusage dienten. Im Juli 2016 sei man gemeinsam nach Ungarn gefahren, wo der Schwiegervater ein Konto auflöste und einen Betrag von 226.400 Euro auf das Konto des Ehepaares überwies.
"Weil ich blank war"
„Er hätte die Goldbarren der Bank nur zeigen sollen“, erklärte der Schwiegervater, zunächst überhaupt nur auf einem Foto und zur Überweisung des Geldes aus Ungarn meinte er, es sei nur deshalb am Konto des Paares gelandet, weil er nicht alle Zahlen des IBAN seines Kontos in Deutschland gewusst habe. Von diesem Betrag hätte nur ein Teil beim Empfänger bleiben sollen, der Rest sollte nach Deutschland überwiesen werden. Zu seinem Vermögen befragt, das dem Richter für einen ehemaligen Polizeibeamten doch ziemlich hoch erschien, meinte der Zeuge, dass er ein glückliches Händchen bei Aktien hatte. Großspurig reagierte er auf die Aussage des Richters, dass 64.000 Euro viel Geld sei: „Für mich nicht!“ Andererseits behauptete er, dass er sich 26.000 Euro von seiner Lebensgefährtin leihen musste. „Weil ich blank war, was ich seit meiner Schulzeit nicht mehr war!“
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