Neues vom Landesgericht
Töchter und Enkelin der Mostviertler Lebensgefährtin missbraucht
MOSTVIERTEL. Schwere Vorwürfe erhoben zwei Töchter einer Mostviertlerin gegen den Ex-Lebensgefährten ihrer Mutter. Der mittlerweile 57-Jährige soll sich nicht nur an den beiden Töchtern, sondern auch an der fünfjährigen Enkelin vergangen haben.
Schwestern erstatten Anzeige
Der Beschuldigte bestritt am Landesgericht St. Pölten alle Vorwürfe, mit denen ihn Richterin Doris Wais-Pfeffer konfrontierte. Er sei völlig überrascht gewesen und, laut Verteidiger Georg Thum, habe ihn vor allem die Aussage der Fünfjährigen besonders empört.
Die ältere Tochter sei aus allen Wolken gefallen, als sie von ihrem Kind erfuhr, was der Angeklagte bei ihm gemacht habe. Nach ihren eigenen Erfahrungen mit ihm, reichte es ihr endgültig. Gemeinsam mit ihrer mittlerweile 22-jährigen Schwester, die den Übergriffen ebenfalls jahrelang ausgesetzt gewesen sei, erstattete sie Anzeige.
Regelmäßiger Missbrauch
Laut Anklage bezogen die Schwestern phasenweise das Gästezimmer bei dem Beschuldigten, nachdem ihre Mutter ab 2009 bei ihm wohnte. Etwa ab ihrem elften Lebensjahr sei der Stiefvater regelmäßig nachts mit seinem Rollstuhl ins Zimmer zur jüngeren Schwester gefahren, habe sich neben oder auf ihr Bett begeben und versucht, unter ihre Nachtwäsche zu greifen. Während eines Urlaubs 2011 habe er ihr eine schützend vor sich gehaltene Decke weggezogen und eine sexuelle Handlung vollzogen.
Alkoholisiert noch perverser
In ähnlicher Weise habe sich der 57-Jährige auch der älteren Schwester gegenüber verhalten und sie im November 2009 mit Gewalt geküsst. Diesbezüglich sprach der Beschuldigte von gegenseitigem Einvernehmen.
Wais-Pfeffer hinterfragte unter anderem eine WhatsApp-Nachricht, die der Mann im April 2019 an die ältere Schwester schickte. „Bitte vergiss, was zwischen uns einmal war, …“ bedurfte seitens des Senats einer Erklärung. Die Opfervertreterin der Fünfjährigen Ulrike Koller konfrontierte den Mann mit dem Griff zwischen die Beine des Mädchens, wenn er es im Rollstuhl sitzend auf seinen Schoß hob, wobei er sich nichts gedacht haben will. Dass er alkoholisiert besonders perverse Äußerungen von sich gebe, könne er sich nicht vorstellen und seine Kommentare, wie „Du willst das eh“, die er bei Zurückweisungen geliefert hätte, hätten die Schwestern beim Fernsehen aufgeschnappt.
Achtährige Haftstrafe für Angeklagten
Für den Senat bestand kein Zweifel an der Schuld des 57-Jährigen. Unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen fasste er acht Jahre Haft aus (nicht rechtskräftig). Koller erhielt für das Kind einen Zuspruch in Höhe von 3.147 Euro.
Der Opfervertreterin der beiden Schwestern, Elisabeth Januschkowetz, die von schwerer Traumatisierung sprach, erhielt rund 23.000 Euro zugesprochen.
Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, obwohl Verteidiger Thum die acht Jahre, bei einem Strafmaß von fünf bis 15 Jahren, für akzeptabel hielt.
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