Kastrationspflicht und Leinenzwang
Welche Regeln im Zusammenhang mit Haustieren im Bezirk Scheibbs beachtet werden müssen.
BEZIRK SCHEIBBS. Seit 1. April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle frei laufenden Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Wir haben uns im Bezirk Scheibbs umgehört, was die Scheibbser von Kastrationspflicht und Maulkorb wissen und halten.
Kastrationspflicht für Katzen
"Die gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen gilt bereits seit 1. Jänner 2005. Bisher waren davon lediglich reine Wohnungskatzen, Zuchtkatzen und 'Katzen in bäuerlicher Haltung' ausgenommen. Letzteres hat leider immer wieder zu Missverständnissen geführt, da mit diesen Katzen jene gemeint waren, die sich in Bauernhofnähe aufhalten, aber als Streunertiere – zwar von Menschen gefüttert, aber nicht in menschlicher Obhut gehalten – leben. Diese Ausnahme ist am 1. April nun gefallen, was auch sehr positiv ist, da sich diese Katzen unkontrolliert vermehren und als Krankheitsüberträger gelten. Für Hunde ohne erhöhtes Gefährdungspotenzial gilt im Ortsgebiet Leinen- oder Beißkorbpflicht", erklärt Tierärztin Elisabeth Weißensteiner aus Scheibbs.
Hunde brauchen gute Erziehung
"Im Ortsgebiet halte ich Leinen- bzw. Maulkorbpflicht für sinnvoll, nicht weil meine Hunde so gefährlich wären, sondern weil es einfach Menschen gibt, die Angst vor ihnen haben. Ich halte es aber generell für viel wichtiger, wie gut der Hund erzogen ist. Speziell Kampfhunde benötigen eine strenge Erziehung, sind aber ganz besonders nett zu Kindern und haben einen großen Beschützerinstinkt. Leider ist man dabei oft mit Vorurteilen konfrontiert. Mein Terriermischling und mein Schäfer sind nicht nur meine Hunde, sondern Teil meines Lebens und meiner Familie", berichtet der Hundefreund Roman Fadinger aus Gaming.
"Ich wohne unmittelbar neben dem Purgstaller Prater, wo ich natürlich mit meinem weißen Schäfer Nico gerne spazieren gehe. Die Leinenpflicht im Ortsgebiet finde ich in Ordnung, aber ich sehe nicht ein, warum ich ihn im Prater an die Leine nehmen sollte, da er ja gut erzogen ist", sagt Hansi Müller aus Purgstall an der Erlauf.
Kastration sorgt für Unruhe
"Auf unserem Bauernhof haben wir Katzen, die nicht kastriert, aber entwurmt und entfloht sind und täglich zwei Mal gefüttert werden. Gegen die Mäuseplage, die jeder Bauernhof hat, wo Futtermittel gelagert werden, braucht man diese. Jedes Jahr freuen wir uns über unsere Katzenbabys", meint Susanne Lothspieler aus Steinakirchen.
"Ein Bauernhof ohne Katzen – das funktioniert nicht! Man braucht nicht etwas reglementieren, das ohnedies gut funktioniert", findet Franz Reiterlechner aus Scheibbs.
Gesetzliche Bestimmungen im Überblick
Von der Kastrationspflicht ausgenommen sind nur noch reine Wohnungskatzen und Zuchtkatzen. An allen öffentlichen Orten im Ortsbereich müssen in den Gemeinden des Bezirks Scheibbs Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden, "Kampfhunde" und auffällige Hunde müssen immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Die von einem Hund hinterlassenen Exkremente sind vom Besitzer unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen.
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