Wegen Falschaussage vor Gericht

Am Landesgericht St. Pölten musste sich der 21-jährige Ungar wegen einer Falschaussage verantworten. | Foto: Probst
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  • hochgeladen von Roland Mayr

BEZIRK SCHEIBBS. Mit seiner Anzeige am 28. Oktober 2015 setzte ein 21-jähriger Ungar einen Bekannten aus dem Bezirk Scheibbs der Strafverfolgung aus. Vor den Beamten hatte der Bursche behauptet, dass ihn der 65-Jährige mehrfach sexuell belästigt und zum Geschlechtsverkehr gedrängt habe.

Ehefrau drehte den Spieß um

Nach den Aussagen des 65-Jährigen und dessen Ehefrau drehte sich der Spieß um und so landete der Ungar wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung – der Strafrahmen betrug zur Tatzeit bis zu drei Jahren Haft – vor Gericht.

"Konnte nicht klar denken"

"Das war gelogen", meinte der 21-Jährige zu seiner Aussage vor der Polizei. "Damals konnte ich nicht klar denken", ergänzte er gegenüber dem St. Pöltner Richter Markus Grünberger und führte aus, dass er Probleme mit seiner Freundin gehabt und Medikamente genommen habe. Auf den 65-Jährigen sei er wütend gewesen, da dieser ihm keinen dritten Joint gegeben habe.
"Hatten Sie ein sexuelles Verhältnis mit ihm?", wollte der Richter von dem Ungar wissen, nachdem sogar die Ehefrau des Opfers vor der Polizei gemeint hatte: "Mir ist sehr wohl bewusst, dass meinem Mann junge Männer gefallen!"

Zeugenaussage überflüssig

"Nein", erklärte der Angeklagte auf die Frage des Richters. Sein Geständnis machte eine Zeugenaussage des 65-Jährigen überflüssig. Als dieser den Gerichtssaal verließ, klopfte er dem Beschuldigten freundschaftlich auf die Schulter und wartete bis zum Ende des Prozesses auf ihn, um im Anschluss gemeinsam von dannen zu ziehen.

Dreijährige Probezeit

Der 21-jährige Ungar nahm dabei das nicht rechtskräftige Urteil von fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit, wobei ihm eine dreijährige Probezeit auferlegt wurde.

Am Landesgericht St. Pölten musste sich der 21-jährige Ungar wegen einer Falschaussage verantworten. | Foto: Probst
Richter Markus Grünberger verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten. | Foto: Probst

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