Fünf Jahre Haft für "Venusfalle" aus dem Bezirk Scheibbs

Eine 36-jährige Tschechin musste sich nun vor Gericht verantworten. | Foto: Ilse Probst
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  • Eine 36-jährige Tschechin musste sich nun vor Gericht verantworten.
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BEZIRK SCHEIBBS. Mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, weiteren acht Monaten aus einer bedingten Vorstrafe und der Auflage der Schadensgutmachung endete am St. Pöltner Landesgericht der Prozess gegen eine 36-jährige Tschechin, der Staatsanwalt Leopold Bien zur Last legte, ihrem ehemaligen Lebensgefährten unter der Vorspiegelung von Notsituationen mehr als 517.000 Euro herausgelockt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Täterin beteuerte ihre Unschuld

"Ich bin unschuldig. Die wahren Opfer sind ich und meine Kinder", erklärte die mehrfach auch einschlägig vorbestrafte Frau, die ihrerseits behauptete, dass der 52-Jährige aus dem Bezirk Scheibbs sie geschlagen, vergewaltigt, mit einem Messer bedroht und sogar mit Benzin übergossen habe. Zur Begleichung ihrer Schulden habe sie 170.000 Euro erhalten, die restlichen Beträge, die er auf ihr Konto überwiesen hatte, habe sie abheben und via Boten an ihn zurückgeben müssen. Dieser Verantwortung entsprechend forderte Verteidigerin Sabrina Hoppel einen Freispruch.

"Ein sehr dankbares Opfer"

Privatbeteiligten-Vertreter Johannes Riedl sieht in seinem Mandanten eine sehr naive Persönlichkeit, in der die Angeklagte ein dankbares Opfer gefunden habe. Mehrere Krebserkrankungen und deren kostspielige Behandlungen, Anwaltskosten, Mietschulden und nicht zuletzt Begräbniskosten für ihre angeblich verstorbene Tochter habe sie vorgetäuscht, um auf diese Weise an Geld zu kommen.
Auch der Staatsanwalt wies auf die "Unverfrorenheit" der Beschuldigten hin, mit der sie im Prozess weiter gelogen habe. Die absurdesten Dinge von angeblichen Grausamkeiten würden vor allem die Frage aufwerfen, warum sie im Jahr 2015 zu ihm gezogen sei, obwohl sie bereits seit 2012 eine durch Gewalt geprägte Beziehung mit ihm gehabt habe. Leopold Bien forderte eine empfindliche Strafe, da es an ihrer Schuld keinen Zweifel gebe.

Leichtgläubigkeit ausgenutzt

Sie habe die Leichtgläubigkeit des 52-Jährigen ausgenützt, begründete Richter Martin Kühlmayer den Schuldspruch. Der Schöffensenat habe ausschließlich Erschwerungsgründe für die Strafbemessung erkannt und gehe in weiterer Folge davon aus, dass sie das Geld verspielt habe. Ihre Behauptungen seien völlig unglaubwürdig und an den "Haaren herbei gezogen", zumal sie angeblich entlastende Beweise wie SMS und Videos unmittelbar nach ihrer Aussage vernichtet bzw. zerstört habe.
Die Aussage ihrer Freundin, mit der sie sich regelmäßig beim Glückspiel traf und die ebenfalls die Glaubwürdigkeit der Beschuldigten untermauern sollte, habe schließlich sogar zur Ausweitung der Anklage geführt, nachdem sie dieser ebenfalls Geld mit diversen Lügen herausgelockt haben soll.

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