Horrornacht für Jugendliche

Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist grundsätzlich verboten. | Foto: Archiv
  • Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist grundsätzlich verboten.
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Die Nacht von Samstag, den 22. Mai auf Sonntag, den 23. Mai 2010 werden zwei 14-jährige Burschen aus dem Bezirk Schwaz und deren Eltern nicht mehr so schnell vergessen. Der erste Ausgehabend endete mit einer großen Suchaktion. Die beiden Burschen waren sturzbetrunken. Verantwortlich sein will jetzt niemand.

SCHWAZ. „Mein Sohn ist 14 Jahre und er wollte mit seinem Kollegen, der an diesem Tag als DJ arbeitete, ins Yunit zur Session Bar. Als ich sie um ein Uhr abholen wollte, war niemand vor der Tür“, schildert ein Vater die wohl schrecklichste Nacht seines Lebens.

Die beiden Burschen erzählen folgende Version des Vorfalls:
Sie seien um 21 Uhr ins Yunit gegangen, wo sie dann fürs Helfen (Tische zusammenschieben etc.) zwei Bier bekommen hätten. Als sie sahen, dass ein paar Jugendliche Wodka Bull bestellten, sagten die Burschen zu Martin Graf, Obmann des Session Clubs: „Mach mir auch gleich eines.“ Als dieser die Burschen nach dem Alter fragte, antworteten sie, sie seien 16. Graf meinte auf die Aussage der zwei Jugendlichen: „Das kann man schon gelten lassen.“ Zeit verstrich und Graf meinte, die Burschen könnten sich nun selbst bedienen. Was sie auch taten. Eine Flasche Wodka und eine Flasche Ramazzotti wurden geleert. Als sie bezahlen wollten, meinte Graf, das würde schon passen. Um 24 Uhr verließen die beiden das Lokal.

Ein Vater, der sie abholen wollte traf die beiden also um 1 Uhr nicht mehr an. Zufällig entdeckte er einen Stadtpolizisten, der ihm bei der Suche half.

Einer der beiden Burschen ging nach Hause und legte sich ins Bett. Der andere blieb verschwunden. „Ich habe wirklich geweint, so sehr hatte ich Angst“, berichtet der betroffene Vater. Erst Stunden später, nach einer langen Suchaktion, meldete sich der Sohn. Er lag in einem Feld neben dem Inn und war sturzbetrunken. „Wenn er sich übergeben hätte, hätte er ersticken können“, so der besorgte Vater.

Dr. Reinhard Prinz, Leiter des Kultur-, Jugend- und Familienamtes in Schwaz, meint zu den Vorwüfen: „Das war eine Privatveranstaltung des Sessionclubs, der Veranstaltungen im Yunit abhält, die haben sich das Yunit gemietet.“ Der Club sei eine Gruppierung von Jugendlichen, die für sich selbst veranstalten, und habe mit dem Yunit nichts zu tun. „Aufgrund der Vorfälle habe ich jetzt die nächsten zwei Veranstaltungen abgesagt und den Verantwortlichen die Schlüssel abgenommen, bis der Fall geklärt ist“, so Prinz. Denn aus dem Yunit selbst soll laut Prinz kein Jugendlicher betrunken rauskommen.

„Tatsache ist, dass die Burschen sicherlich Alkohol bekommen haben und es ein Fehler war, sie nicht nach dem Ausweis zu fragen. Herr Graf versichert jedoch, dass er niemals harte Getränke ausgegeben habe. Einem Buben ist herausgerutscht, dass er sich selbst bedient hätte.

Ich weiß, dass alle Aussagen dazu zu hinterfragen sind. Wir wollen den Erfolg, den wir uns so mühsam mit dem Yunit erarbeitet haben, nicht durch so eine Sache ins schlechte Licht rücken“, so Prinz. Graf meint zu den Vorwürfen: „Ich möchte, solange nicht geklärt ist, wie der Abend abgelaufen ist, nichts dazu sagen.“ Die Eltern haben jetzt den Rechtsanwalt und die Landesjugendanwältin eingeschaltet. Tanja Gruber

Kommentar:
Mehr Überwachung

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG)ist die Alkoholabgabe an Jugendliche in der Öffentlichkeit geregelt. Danach ist der Verkauf von Alkohol an Minderjährige grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden Bier, Wein und Sekt, die ab einem Alter von 16 Jahren gekauft und konsumiert werden dürfen. Die Abgabe von Bier, Wein und Sekt ab 14 Jahren ist nur erlaubt, wenn die Jugendlichen sich in Begleitung von Personensorgeberechtigten befinden. Im Fall der beiden Jugendlichen aus dem Bezirk Schwaz trifft dies alles nicht zu. Ohne Ausweiskontrolle bekamen sie Wodka und Ramazotti. Ein Vollrausch und eine große Suchaktion waren die Folge. Was so schwer daran ist, Jugendliche nach dem Ausweis zu fragen, ist unerklärlich. Erwachsene sollten in der Lage sein, wenn sie eine Party veranstalten, dafür auch die Verantwortung zu übernehmen. Sicherlich, es sind in diesem Fall noch einige Aussagen unklar, jedoch ist das Verhalten unentschuldbar.

Tanja Gruber

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