Hörl: Mindestsicherung darf Beschäftitung nicht konterkarieren

BEZIRK (red). WB-Landesobmann Franz Hörl nimmt zu den jüngsten Aussagen von Soziallandesrätin Gabriele Fischer Stellung. „Der von ihr geforderte Neustart riecht stark nach einer Gefahr für unseren Arbeitsmarkt. Schon jetzt wurden im Tiroler Modell regionale Unterschiede durch die höhere Bewertung von Wohnkosten berücksichtigt. Die aktuelle Regelung ist insgesamt eine ausgewogene Lösung, der jedoch keine weiteren Erhöhungen folgen dürfen“, so Hörl. Dieser betont, dass das Instrument der Mindestsicherung immer auch auf dessen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt ausgerichtet sein muss. „Die Mindestsicherung darf die Motivation für Beschäftigung nicht konterkarieren. Denn ist diese im Vergleich zum Erwerbsleben zu attraktiv, werden wir die Menschen nicht für den Arbeitsmarkt gewinnen können“, so Hörl. Dahingehend richtet Hörl auch einen dringlichen Appell an Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. „Diese verweist gegenüber uns immer, dass wir doch das Potenzial der ca. 35.000 Asylberechtigten besser zur Besetzung von Jobs nützen sollen. Doch wenn diese lieber Mindestsicherung beziehen, als ins Arbeitsleben einzutreten, geht dieser Hinweis völlig ins Leere“. Daher müsse, so Hörl, ein Grundsatz gewahrt bleiben: „Die Mindestsicherung soll jenen ein Auskommen ermöglichen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Sie darf aber nicht zur Einladung werden, keiner Arbeit nachzugehen, indem das Angebot der sozialen Unterstützung attraktiver ist als ein möglicher Verdienst. Daher wäre ein Sozial-Flirt zwischen Landesrätin Fischer und Bundesministerin Hartinger-Klein fatal“, so Hörl.

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