Selbstisolation
Joggen, Radfahren sowie Spazierengehen ist wieder erlaubt

- Das schöne Wetter lädt viele zum Spazierengehen. Der Mindestabstand von einem Meter (Foto) muss dabei immer eingehalten werden.
- Foto: Foto: Walpoth
- hochgeladen von Dietmar Walpoth
Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass man dies entweder alleine oder nur mit jenen Personen gemeinsam macht, die im selben Haushalt leben.
SCHWAZ. Der Mindestabstand von einem Meter muss dabei immer eingehalten werden. Bei Sportarten im hochalpinen Gelände mit hohem Verletzungsrisiko wie Skitourengehen, Klettern bis Mountainbiken ist weiterhin zu unterlassen.
Überschreiten der Gemeindegrenze
Die vormalige Quarantäneverordnung für alle 279 Gemeinden Tirols sah vor, dass die jeweilige Gemeindegrenze grundsätzlich nicht überschritten werden darf (Ausnahme: Weg in die Arbeit, Deckung von Grundversorgung, die nicht im Gemeindegebiet möglich war). Ab sofort ist auch diese Regelung wieder aufgehoben. Die Gemeindegrenze kann wieder passiert werden, etwa beim Spazierengehen, Radfahren oder zum Einkaufen.
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