Schutzmasken
Mund-Nasen-Schutzmasken schon in Verwendung
Vorgesehen ist, welche den Eintritt in den Supermarkt nur dann erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.
SCHWAZ (dw). Mit der Verteilung der Masken in den Supermärkten und Drogeriemärkten wurde bereits am 1. April begonnen, weitere Filialen folgen. Die Masken werden, wie von der Bundesregierung verkündet, von den Handelsunternehmen „kostenfrei“ zur Verfügung gestellt werden, wenn die KundInnen selbst keine mechanischen Schutzvorrichtungen mitbringen. Das betrifft vorerst alle Geschäftslokale mit einem mehr als 400 Quadratmeter großen Kundenbereich.
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