Stadtgemeinde Schwaz beschließt Bewirtschaftung ihrer Hochgarage
Notwendige Veränderungen
SCHWAZ (dw). Die Hochgarage beim öffentlichen Schwimmbad wurde im Zuge der Errichtung des Sportzentrums gebaut. Ziel war es, den Sportlerinnen und Sportlern des Sportzentrums, des damals noch existierenden Liftbetriebes ab der Talstation und des Schwimmbades Parkraum zur Verfügung zu stellen. Leider musste immer wieder festgestellt werden, dass in der Zwischenzeit laufend mehr Personen über Tage hinweg ihre Autos, oftmals auch Zweitautos, in der Parkgarage kostenlos abstellen und damit ein Privileg ausüben, das den Zielen der mit öffentlichen Geldern errichteten Hochgarage nicht entspricht. Diese Entwicklung hat teilweise bis zu 100 Parkplätze in der Hochgarage auf Dauer belegt und verhindert somit, dass die Sportlerinnen und Sportler für ihren Betrieb die entsprechenden Autoabstellplätze erhalten. Aus diesem Grunde hat die Stadtgemeinde Schwaz den Einbau einer Schrankenanlage in der Hochgarage beschlossen und die Einhebung einer Parkgebühr festgelegt, wobei vorerst vier Stunden kostenloses Parken möglich sein wird. Für jede weitere darüber hinausgehende angefangene Stunde ist 1 Euro zu entrichten, wobei eine Deckelung mit 10 Euro pro Kalendertag beschlossen wurde. Die neue Regelung soll ab 1. September in Kraft treten.
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