Beschränkung
Polizei schränkt Parteienverkehr ein

Die Polizei informiert über Maßnahmen rund um den Parteienverkehr. Beschränken Sie Kontakte auf das Notwendigste.  | Foto: Archiv
  • Die Polizei informiert über Maßnahmen rund um den Parteienverkehr. Beschränken Sie Kontakte auf das Notwendigste.
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BEZIRK SCHWAZ (red). Aufgrund der in Tirol vorerst bis 22.03.2020 behördlich angeordneten „Verkehrsbeschränkungen“, welche keine grundsätzlichen Ausnahmen für Behördengänge vorsehen und der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des COVID-19 Virus wird es bis auf Widerruf drastische Einschränkungen des Parteienverkehrs in den verschiedenen Ämtern/ Abteilungen der LPD Tirol geben.

Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Der Fristenlauf bleibt davon unberührt. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen bleiben hiervon unberührt.
Beispielsweise:  

- sind Anträge auf Akteneinsicht ebenfalls elektronisch einzubringen.

- werden Anträge betreffend Strafregisterauskünfte nicht mehr persönlich, sondern schriftlich (z.B. Email) entgegengenommen. Gleiches gilt für Anträge zu waffenrechtlichen Urkunden.

- werden Anzeigenbestätigungen soweit wie möglich direkt vom einschreitenden Organ ausgestellt oder elektronisch erledigt.

- entfällt der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Es gibt keine amtsärztliche Untersuchung für Parteien ohne Ladung. Entzugsakten werden aber weitergeführt.

- Auskünfte zum Vereinswesen werden nur mehr telefonisch bzw. via E-Mail erteilt. Vorsprachen wird es nur in Ausnahmefällen geben.

- werden Ladungen im Bereich Waffenwesen bis auf Weiteres nicht erfolgen. Diesbezügliche Verfahren werden schriftlich geführt.

Alle Polizeiinspektionen sind weiterhin rund um die Uhr als Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden. Diese reduzierte Form der Kontaktaufnahme hat keine Auswirkung auf die inhaltliche Behandlung ihres Anbringens.

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