Schwaz
Richtlinie für PV Anlagen aufgehoben

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SCHWAZ. Die Errichtung von PV- und Solaranlagen war bis vor kurzem in Schwaz an strenge Richtlinien geknüpft. Im Dezember-Gemeinderat wurden diese Vorgaben gekippt und die Richtlinie aufgehoben.

„Die Richtlinie wo und wie in Schwaz PV Anlagen errichtet werden dürfen stammt aus dem Jahr 2011. Damals stand der Ortsbildschutz im Vordergrund, heute sind PV Anlagen und energieautarke Häuser durchaus im Interesse der Politik"

, erklärt Vize-Bgm und Obmann des Bauausschusses Mag. Martin Wex. Auch technisch habe sich viel getan. Module sind schlanker und effizienter geworden, sie müssen nicht mehr aufgeständert werden. In energiepolitisch herausfordernden Zeiten werden solch  strenge Vorgaben von den Bürger*innen als Schikane gesehen. Deren Abschaffung war letztendlich auch für den Gemeinderat die logische Konsequenz.

„Wir orientieren uns künftig an den Vorgaben der Tiroler Bauordnung, die eine Anbringung von PV Anlagen in der Größe von bis zu 20 Quadratmetern, parallel zum Dach und in einem Maximalabstand von 30 cm, jedenfalls erlaubt. Derartige Anlagen bedürfen keiner Genehmigung durch die Baubehörde. Für größere Projekte braucht es weiterhin eine Bauanzeige und sollten Nachbarschaftsrechte betroffen sein, gegebenenfalls auch ein Bauverfahren. Innerhalb unserer SOG (Stadt und Ortsbildschutz Gesetz) Zone (Altstadt) und bei denkmalgeschützten Häusern kann es jedoch zu Einschränkungen kommen. Bei Fragen können sich unsere Bürger*innen gerne an das Bau- und Umweltamt wenden“.

Dass es einen Boom an PV Anlagen gibt, kann Wex bestätigen. Um die 5 Anlagen, manchmal auch mehr, werden wöchentlich in der Baupolizei behandelt. Darunter auch immer mehr Großanlagen, die vor allem auf Industriedächern angebracht werden. Die Größte dabei ist jene der Firma Tyrolit, die im Endausbau über 3600 Kilowatt Peak (kWp) verfügen wird. Das entspricht in etwa dem Stromverbrauch von 1500 Haushalten. Auch die Stadt Schwaz selbst forciert PV Anlagen, indem sie u.a. das geplante Dach des Mehrzwecksportplatzes damit ausstatten wird.

„Im Sinne einer einfachen und bürgernahen Verwaltung ist mir der Abbau von Hürden ein Anliegen. Mit der Aufhebung dieser Richtline ist uns ein Schritt in diese Richtung gelungen“

so Wex abschließend.

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