Kinderbetreuung in den Bezirken Innsbruck Land (Ost) und Schwaz

- Mit 1. September trat das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz in Kraft.
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LRin Palfrader: „Gemeinsam bestes Betreuungsangebot für unsere Kinder schaffen“
Mit 1. September trat das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Das Gesetz beinhaltet eine Reihe von Neuerungen und Qualitätsverbesserungen, über die LRin Beate Palfrader Gemeindeverantwortliche der Bezirke Innsbruck Land (Ost) und Schwaz informierte. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung Freitagabend im Mehrzweckgebäude Oberdorf in Wattens stand die Bildungslandesrätin Rede und Antwort.
„Mit dem neuen Gesetz wird das ganzjährige, ganztägige und flächendeckende Kinderbetreuungsangebot mit massiver finanzieller Unterstützung des Landes ausgebaut. Darüber hinaus wird die pädagogische Qualität gesteigert“, skizziert die Landesrätin das verbesserte Angebot für Familien. Eltern sollen die Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder haben. Mit dem Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz schafft das Land Tirol die Rahmenbedingungen dafür. Für den Ausbau der Kinderbetreuung stehen in den nächsten drei Jahren zusätzlich über 32 Millionen Euro zur Verfügung. Allein bis Jahresende 2010 werden drei Millionen Euro ausgeschüttet. „Familienfreundliche Gemeinden mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot sind Gemeinden mit Zukunft“, ist LRin Palfrader überzeugt und appelliert noch einmal an alle, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Zusammenarbeit ist gefragt: Insbesondere im ländlichen Raum wird die Schaffung gemeindeübergreifender und alterserweiterter Nachmittags- und Feriengruppen verstärkt gefördert. Bei alterserweiterter Kinderbetreuung handelt es sich um Gruppen, die von Kindern im Kindergartenalter genauso wie von SchülerInnen besucht werden können.
Tirol Vorreiter bei Gruppengröße
Mit dem neuen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz wird nicht nur in die Quantität, sondern auch in die Qualität der Kinderbetreuung investiert. „Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt. Tirol ist mit dem neuen Gesetz Vorreiter bei den Gruppengrößen“, so LRin Palfrader. Mit maximal 20 Kindern in Kindergarten- und Hortgruppen und maximal zwölf in Kinderkrippengruppen können PädagogInnen auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder noch besser eingehen und sie gezielt fördern. Der Tiroler Bildungsplan bietet den KindergartenpädagogInnen zudem eine wertvolle Orientierungshilfe für eine qualitätvolle vorschulische Bildung, Betreuung und Erziehung.
Vorbereitung auf optimalen Schulstart
Bereits im Kindergartenjahr 2010/2011 ist der Besuch eines Kindergartens für Fünfjährige verpflichtend. „Mit der Frühförderung im verpflichtenden Kindergartenjahr wollen wir allen Kindern in Tirol optimale Startchancen bieten und sie gezielt auf den Schuleintritt vorbereiten“, argumentiert Palfrader. Halbtags ist der Kindergartenbesuch für Vier- und Fünfjährige in Tirol übrigens gratis.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
· ganzjähriges und ganztägiges Betreuungsangebot
· gemeindeübergreifende und alterserweiterte Gruppen für den ländlichen Bereich (besondere Förderung durch das Land)
· kleinere Gruppengröße (beispielsweise 20 Kinder im Kindergarten und Hort, zwölf in der Kinderkrippe)
· besserer Betreuungsschlüssel
· verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr für über Fünfjährige
· kostenfreies Kindergartenjahr für über Vierjährige
Kinderbetreuungseinrichtungen in den Bezirken Innsbruck Land (Ost) und Schwaz
Innsbruck-Land Ost:
(Absam, Aldrans, Ampass, Baumkirchen, Ellbögen, Gnadenwald, Fritzens, Gries a. Br, Geschnitz, Hall i. T, Kolsass, Kolsassberg, Lans, Matrei a. Br., Mils b. H. Navis, Obernberg a. Br. Patsch, Rinn, Rum, Schmirn, Sistrans, Steinach a. Br., Thaur, Trins, Tulfes, Vals, Volders, Wattenberg, Wattens)
Kindergärten:
Gesamtzahl: 45
Gruppen: 108
Alterserweitert geführte Kindergärten: 2
Gesamtkinderzahl: ca. 1500
Kinderkrippen:
Gesamtzahl: 14
Gruppen: 20
Alterserweitert geführte Krippen: 2
Gesamtkinderzahl: ca. 290
Horte:
Gesamtzahl: 10
Gruppen: 13
Splitten von Hortplätzen: 1
Alterserweitert geführte Horte: 2
Gesamtkinderzahl: ca. 200
Schwaz:
Kindergärten:
Gesamtzahl: 53
Gruppen: 108
Alterserweitert geführte Gruppen: 3
1 Kinderhaus
Gesamtkinderzahl: ca. 2.180
Kinderkrippen:
Gesamtzahl: 11
Gruppen: 15
Alterserweitert geführte Krippen: 3
Gesamtkinderzahl: ca. 260
Horte:
Gesamtzahl: 5
Gruppen: 9
Splitten von Hortplätzen: 1
Gesamtkinderzahl: 200
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