AK-Tirol nimmt Zinsstazanpassung unter die Lupe - wichtig für Fremdwährungskredite

BEZIRK (red). Im Rahmen einer Sammelaktion können Tiroler Konsumenten die Zinssatzanpassung bei ihren Fremdwährungskrediten überprüfen lassen: Dabei wollen die AK Experten herausfiltern, ob und welche Banken gesetzwidrige Zinssatzanpassungen vornehmen. Mitmachen kann jeder, der einen Verbraucherkredit in Fremdwährung bei einer in Tirol ansässigen Bank hat. Die Einreichfrist endet am 28. Februar 2014.

Im Rahmen einer besonderen „Sammelaktion“ überprüfen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Tirol bei Verbraucherkrediten in Fremdwährung ab sofort, ob Banken gesetzwidrige Zinssatzanpassungen vornehmen. Anlass für dieses spezielle Service waren mehrere Fälle in der Beratung, bei denen die AK Experten in letzter Zeit feststellten, dass die tatsächliche Zinssatzanpassung der Bank (variabler Zinssatz) nicht mit der im Kreditvertrag vereinbarten Zinsgleitklausel übereinstimmt, bzw. dass im Kreditvertrag oder im Nachtrag ein bankeigener Referenzzinssatz vereinbart wurde.

Rechtswidrige Praktiken. Mit Beginn der Wirtschaftskrise sind einige Banken dazu übergegangen, eigene Referenzzinssätze zu verwenden und/oder zusätzliche Refinanzierungskosten zu verlangen. „Dass diese Praktiken jedoch vielfach rechtswidrig bzw. unzulässig sind, bestätigten inzwischen mehrere Gerichtsentscheidungen“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. „Der Schaden für Kreditnehmer durch falsche Zinsanpassungen kann schnell einige tausend Euro betragen.“

Ablauf und Ziel der Sammelaktion. Mit der Sammelaktion wollen die AK Experten herausfiltern, ob und welche Banken gesetzwidrige Zinssatzanpassungen vornehmen. Anhand der eingelangten Unterlagen werden die in der Vergangenheit vorgenommenen Zinssatzänderungen auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Im Falle unrichtiger Anpassungen werden die betroffenen Institute mit dem Ergebnis konfrontiert und aufgefordert, die Zinsberechnung richtigzustellen. Sollten sich Geldinstitute auf Vertragsklauseln oder Vereinbarungen stützen, die aus Sicht der AK Tirol rechtwidrig sind, wären auch mögliche Abmahn- bzw. Verbandsklageverfahren zu prüfen.

Wer kann teilnehmen? Wie kann man teilnehmen? Melden kann sich jeder, der einen Verbraucherkredit in Fremdwährung bei einer in Tirol ansässigen Bank hat. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online, dabei müssen der Kreditvertrag, allfällige Nachtragsvereinbarungen sowie Zinssatzänderungsmitteilungen übermittelt werden. Diese Unterlagen werden unbedingt benötigt, damit ein Vergleich zwischen dem vertraglich vereinbarten Zinssatz und den tatsächlich verrechneten Zinssätzen (lt. Zinssatzänderungsmittelungen oder Kontoauszügen) angestellt werden kann.

Einreichfrist. Die Sammelaktion ist bis 28. Februar 2014 befristet, bis dahin müssen alle notwendigen Unterlagen bei der AK Tirol eingelangt sein. Erst nach Auswertung aller eingelangten Unterlagen kann beurteilt werden, ob bzw. welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Für alle Fragen zur Sammelaktion ist unter 0800/22 55 22 - 3030 eine eigene kostenlose Hotline eingerichtet (Mo bis Fr, 9 bis 12 Uhr, und Mo bis Do, 14 bis 16 Uhr). Weitere Informationen und den Online-Fragebogen zum Ausfüllen finden Sie auf www.ak-tirol.com

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