Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
SCHWAZ (fh). Vergangenen Winter wurde eine Flüchtling, welcher im Asylwerberheim Schwaz untergebracht ist, der Vergewaltigung angeklagt. Eine Frau hatte dem Mann aus Eritrea vorgeworfen er hätte sie am Silvesterabend sexuell missbraucht. Daraufhin wurde der Mann aus Eritrea angezeigt und musste sich vor Gericht verantworten. Als Pflichtverteidigerin wurde dem Mann die Rechtsanwältin Mag. Bettina Presl zur Seite gestellt. Nach einer langen Verhandlung entpuppte sich die Anschuldigung des vermeintlichen Opfers als unwahr und der Schöffensenat entschied den Mann aus Eritrea in allen Anklagepunkten freizusprechen.
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