Von Solarenergie und Ortsbildschutz in Schwaz

SCHWAZ (fh). Die Unternehmen Stadtgalerien Schwaz sowie Adler Lacke (beide Berghofer) haben kürzlich Bauanzeigen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an die Stadt Schwaz gesandt. Bei der Erweiterung des Adler-Werkes am Rande der Stadt scheint dies kein Problem zu sein, doch was die Stadtgalerien betrifft, sorgt die Reaktion der Stadt Schwaz auf das Bauansuchen für einige Verwunderung. Wie die BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion erfahren hat, plant die Stadt Schwaz die Einführung einer sogenannten SOG (Stadt und Ortsbildschutzgesetz)-Zone von welcher, nach Ansicht der Stadt, auch die Stadtgalerien betroffen sind. Zum Verständnis: Die Stadtgalerien planen die Errichtung einer maximal geförderten Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Einkaufszentrums. Die Paneele würden flach verbaut werden, sodass nichts auf der Dachfläche in die Höhe ragt.

Mitsprache

Um die angesprochenen SOG-Zone zu errichten, arbeitet die Stadt Schwaz mit dem Denkmalamt zusammen und man ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Solarpaneele auf dem Dach der Stadtgalerien nicht zur Gänze mit der besagten SOG-Zone vereinbar sind. Es geht dabei um die sogenannte fünfte Fassade (sprich Dach), welche von Burg Freundsberg aus sichtbar ist und durch den Bau der Anlage sozusagen verschandelt würde. Eine Argumentation, der man von Seiten der Stadtgalerien nur sehr ungern folgt. Wolfgang Fister von der Betreibergesellschaft erklärt: "Die Stadtgalerien sind ein Einkaufszentrum und wir sehen hier keinerlei Zusammenhang mit einer SOG-Zone. Warum man hier das Denkmalamt eingeschaltet hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir gehen davon aus, dass der Bescheid der Stadt Schwaz negativ ist, obwohl wir von der Bezirkshauptmannschaft einen positiven Bescheid bekommen haben", so der Projektleiter.

Stadt nimmt Stellung

Die AGB hat bei der Stadtgemeinde um die Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den dafür besonders geeigneten Dachflächen angesucht.
"Auf Grund des SOG-Prozesses hat die Stadtgemeinde Schwaz dieses Ansuchen zu einer Befundung an das Denkmalamt weitergegeben, da ja die Dachflächen ebenso wie alle anderen Baumaßnahmen und Ansichten im Zentrum von Schwaz entsprechend dem Ensembleschutz eine Beurteilung durch die zuständigen Stellen des Denkmalamtes benötigen. In der Stellungnahme des Denkmalamtes wird nun ausgeführt, dass nicht alle Dachflächen, die im Antrag benannt werden, eine Photovoltaikanlage aufweisen sollten. Dazu übermittle ich auch ein Schreiben an die AGB", so Bürgermeister Hans Lintner auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion.

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