Wenn das Finanzamt nachmisst

2Bilder

SCHWAZ/ZILLERTAL (fh). Bei der Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland nach Österreich ist die sogenannte NoVa nachzuzahlen - diese fällt an, wenn ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen wird. Welchen Betrag man entrichten muss ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeug und man kann das Auto erst dann anmelden wenn der betreffende Betrag entrichtet ist. Beim Import eines Fahrzeuges aus der Schweiz erlebte eine Familie aus dem Zillertal kürzlich eine ebenso kuriose wie ärgerliche Geschichte bzgl. der NoVa-Nachzahlung. "Unser Bruder hat lange in der Schweiz gewohnt und ist nun wieder in die alte Heimat zurückgekehrt. Er hat einen Pick-up der Marke VW Amarok aus der Schweiz mitgebracht. Wir ließen den Wagen beim TÜV-Süd in Innsbruck umtypisieren und dabei bekamen wir die Auskunft, dass dieser Wagen von der NoVa befreit sei. Der Grund dafür ist dass dieser Wagen vom Hersteller so gebaut wurde, dass er als Lkw angemeldet werden kann. Es geht dabei um die Länge der Ladefläche", erklärt die Schwester des Autohalters Gespräch mit der BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion.

Nachgemessen

Als sie mit den Papieren für die Anmeldung des Wagens beim Finanzamt in Schwaz vorstellig wurde, erklärte man ihr, dass es nicht ausreiche mit den Papieren allein zu kommen. "Man sagte mir ich müsse mit dem Wagen herkommen damit der Chef das selbst vermessen kann. Am nächsten Tag fuhr ich mit dem Fahrzeug dorthin und der Wagen wurde vermessen woraufhin man mir erklärte, dass die NoVa sehr wohl zu zahlen sei. Der zuständige Beamte hat mich, nebenbei gesagt, sehr unfreundlich behandelt. Noch am selben Tag habe ich 3.500,- Euro überwiesen um den Wagen des Bruders anmelden zu können", erklärt die Frau gegenüber der Redaktion.
Die Auskunft des TÜV hätte (Novabefreiung) hätte sich demnach als unwahr herausgestellt. "Uns hat das keine Ruhe gelassen und wir fragten bei unserem Versicherungsbüro nach. Von Porsche Salzburg erfuhren wir dann, dass es einen Bescheid vom Finanzamt gibt der besagt, dass der Amarok sehr wohl von der NoVa befreit ist und daraufhin haben wir einen Anwalt konsultiert", erklärt die betroffenen Frau gegenüber der BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion. Daraufhin bekam die betroffene Familie sogar zu Hause Besuch von zwei Herren des Finanzamtes die den Wagen nochmals vermessen sollten: "Diese beiden Herrschaften waren wesentlich freundlicher und die Sache hat sich dann relativ schnell aufgeklärt. Trotzdem möchte ich sagen, dass dieser ganze Trubel nicht hätte sein müssen und wir uns ein Menge Ärger ersparen hätten können", so die Frau gegenüber der Redaktion.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:
UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Schwaz auf MeinBezirk.at/Schwaz

Neuigkeiten aus Schwaz als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksBlätter Schwaz auf Facebook: MeinBezirk.at/Schwaz - BezirksBlätter

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Schwaz und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter



Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.