Schwechat bietet Jungen günstige Startwohnungen
Startwohnungen für junge Menschen: Die entsprechenden Wohnungen sind rd. 30 bis 40 Quadratmeter groß und werden je nach Bedarf und Verfügbarkeit an junge Menschen (zwischen 18 und 24) vergeben. Dafür sind gewisse Einkommensgrenzen vorgesehen, auch dürfen die Betroffenen nicht Hauptmieter oder Eigentümer einer anderen Wohnung sein. Die Wohnungen werden über eine Grundausstattung inkl. Küchenteile verfügen.
Der Mietvertrag wird auf drei Jahre abgeschlossen, in begründeten Fällen kann er nach Ablauf um drei Jahre verlängert werden. Die Regelung bezieht sich auf Gemeindewohnungen. Es muss ein aufrechtes Wohnungsansuchen bei der Stadtgemeinde vorliegen.
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