Schwechater Grünen bekritteln Öko-Politik der Regierung
„Nach Durchsicht der beiden Gesetzesentwürfe von Türkis-Blau ist es klar, dass beide Gesetze den Projektwerbern - also der Wirtschaft - dienen sollen“ stellt die grüne Schwechater Vizebürgermeisterin Brigitte Krenn fest. Ihr grüner Gemeinderatskollege Manfred Smetana assistiert und ergänzt: "Das ist ein massiver Anschlag auf die Rechte der Bürger - beinahe eine Auslöschung von Bürgerbeteiligung." Sowohl Krenn als auch Smetana weisen auf eine langjährige Erfahrung bei UVP hin.
Nur vier Wochen Zeit für Akteneinsicht
Derzeit sind die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP) und der Entwurf des Standortentwicklungsgesetzes in der Phase der parlamentarischen Begutachtung. In Zukunft haben die Bürger nur 4 Wochen Zeit, um in Verfahrensgutachten Einblick zu nehmen und darauf "auf gleicher fachlicher Ebene" zu reagieren. Wie schnell können Bürger eigene Gutachter finden? "Das vereitelt jegliche Chancengleichheit", kritisieren die Schwechater Grünen.
Grünen kritisieren Projektwerber
Damit sollen Verfahren "beschleunigt" werden". Vizebürgermeisterin Brigitte Krenn verweist aber auf die Stellungnahme des Ökobüros: "Es liegt schon bisher meist an den Projektwerbern, wenn Verfahren lange dauern, weil die Unterlagen unvollständig sind oder Projekte geändert werden - aber sicher nicht an Bürgerinitiativen und NGOs, die sich sehr strikt immer an die gesetzten Fristen halten müssen, auch wenn Unterlagen in Weihnachtsferien oder zur Urlaubszeit aufgelegt werden.“
Krenn: "Kniefall vor Großkonzernen"
Brigitte Krenn: "Jetzt wird der Wirtschaftsstandort als Staatsziel festgelegt. Ein Standortanwalt wird eingesetzt und ein Projekt kann auch ohne UVP für bewilligt erklärt werden.“ Für Smetana ist klar: "Es geht ums Durchdrücken von Großprojekten und nicht um eine Verfahrensoptimierung. Ein Kniefall vor Konzerne, großen Unternehmen und mächtigen Lobbies."
Für Grüne unverfroren
Der Gipfel an Unverfrorenheit für die Grün-Partei ist die Genehmigung von standortrelevanten Projekten nach 12 Monaten ab Antragstellung durch die Behörde - auch wenn bis dahin noch kein gültiger Bescheid vorliegt. „Das widerspricht unserer Verfassung und dem EU-Recht und schaltet den Schutz der Umwelt und der Menschen vollkommen aus“, ist Krenn empört.
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