Bald 25.000 Einwohner: Bausperren in Schwechat

Flächenwidmungsplan mit eingezeichneten Zonen der Bausperre | Foto: Gemeinde Schwechat
  • Flächenwidmungsplan mit eingezeichneten Zonen der Bausperre
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Um die Lebensqualität der Bevölkerung und die Identität der Siedlungsgebiete zu erhalten, beabsichtigt die Stadtgemeinde Schwechat eine Anpassung des Flächenwidmungsplanes. Bis dahin gilt eine Bausperre. Nach Inkrafttreten dürfen in den betroffenen Gebieten nur mehr Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet werden.

Alle Katastralgemeinden betroffen

Aufgrund der Nähe zu Wien herrscht in der Stadtgemeinde Schwechat seit einigen Jahren eine große Dynamik im Bereich der Stadtentwicklung. Bis 2030 erwartet das Statistische Zentralamt bis zu 27 Prozent (derzeit 20.000 Einwohner) mehr Einwohner für Schwechat. Davon betroffen sind alle vier Katastralgemeinden.
Da bereits heute die Stadt Schwechat infolge der Nachverdichtung des Wohnbaus der vergangenen Jahre die erforderlichen Kapazitäten an technischer Infrastruktur als auch der sozialen Infrastruktur nur mehr schwer bewältigen kann, wurde nun diese Möglichkeit der Bausperre aufgegriffen um in vertiefenden Untersuchungen die entsprechenden Grundlagen zur Beschränkung der Wohneinheiten zu erarbeiten und allfällige Widmungsanpassungen im örtlichen Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) vorzunehmen.

Ein bis zwei Wohneinheiten, Carports, Gartenhäuser erlaubt

Während den bevorstehenden Untersuchungen bis hin zur Rechtskraft der daraus folgenden Maßnahmen im Flächenwidmungsplan wird auf den betroffenen Baulandflächen die Bausperre für maximal 2 Jahre + optional einem Verlängerungsjahr gelten. Bauvorhaben, welche der Zielsetzung nicht entgegenstehen, werden weiterhin zu einer Umsetzung gelangen. Dies gilt beispielsweise für zukünftige Bauvorhaben, bei denen die maximale Anzahl von zwei Wohneinheiten (bestehende und neue) pro Grundstück nicht überschritten wird.
Alle baubehördlichen Verfahren (auch großvolumige Bauvorhaben mit mehr als 2 Wohneinheiten), die im Zeitpunkt der Kundmachung der Bausperre bereits anhängig waren, werden von der Bausperre nicht berührt.
Andere Bauvorhaben (z.B. die Errichtung von Carports, Nebengebäuden, Gartenhäuser, u.a.), die nicht der Errichtung von neuen Wohneinheiten dienen, sind von der Bausperre ebenfalls nicht betroffen.

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