Wenn Bäume gefährlich werden...
GMÜND. So schön ein Baum auch ist, gerade jetzt im Herbst mit seinen goldenen Blättern, so gefährlich kann er auch sein. Gerade jetzt im Herbst mit seinen Stürmen. Stürzt ein Baum auf Mensch, Tier oder Sachen wie Auto, oder fallen "nur" Äste, die zu Verletzungen oder Beschädigungen führen, wird in solch einem "Fall" immer gefragt: Wer ist schuld, wer haftet? Profunder Kenner der Materie ist Andreas Irsa, dessen Familie seit vielen Generationen das Schloss Dornbach führt. Allein die einzigartige, einen Kilometer lange Allee mit ihrem jahrhunderte alten Bestand an Linden, Kastanien und Bergahorn birgt ein solches Gefahrenpotenzial.
Schönheit für alle
Zwar verbieten Schilder jedwede motorisierte Einfahrt, doch nutzen Schulklassen, Pensionisten und Hundebesitzer die Allee für Spaziergänge. "Ich darf diese Schönheit der Öffentlichkeit nicht vorenthalten und sorge dafür, dass morsche alte Bäume durch junge ersetzt werden, um das Ensemble der Nachwelt zu erhalten", unterstreicht der Schlossherr. Weil die Bäume aufgrund ihres Alters und ihrer Einzigartigkeit unter Naturdenkmalschutz stehen, darf Irsa nur eingreifen und das Dilemma der Behörde melden, wenn tatsächlich "Gefahr im Verzug" sei. Denn: Das Interesse der öffentlichen Sicherheit stehe über dem Naturschutz.
Einzig in Europa
"In kaum ein anderen europäischen Staat ist der Bürger so umfangreich vor Unglücken durch umstürzende Bäume geschützt wie in Österreich und Deutschland" stellt der Experte fest. Sei es im Wald oder Hain: Im Falle des Falles mache der Geschädigte (oder die Krankenkasse) immer jemanden aus, der zur Verantwortung gezogen werden könne. Selbst Schilder böten dem Baumbesitzer keine Gewähr, bei einem Unfall mit einem finanziellen blauen Auge davon zu kommen.
Sie könnten übersehen oder, beispielsweise bei Schneefall, nicht zu erkennen gewesen sein, argumentierten die Richter. Unterschieden wird zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Im zweiten Fall habe der Baumbesitzer so gut wie keine Chancen, im besagten "Fall" eine Schuld von sich zu weisen. Und: Eine Haftpflichtversicherung decke gravierende Unfälle meistens nicht ab."Am einfachsten wäre es für mich, einen zwei Meter hohen Zaun zu ziehen. Aber das will ich auch nicht!"
Gesetzesänderung in Sicht
Deshalb begrüßt der "Baumflüsterer", wie er sich selbst mit einem vermitzten Lächeln bezeichnet, eine sich anbahnende Gesetzesnovelle, die dem Bürger mehr Eigenverantwortung zuschiebt. "Noch darf ein jeder im Wald und am Wegesrand fast alles tun, was er will. Nach dem 1975 verabschiedeten Forstgesetz ist der Zugang, vorübergehend, nur bei Schlägerei oder in der Jagdzeit eingeschränkt." Gleichwohl müsse es selbstverständlich sein, bei Sturm oder starkem Schneetreiben Wald und Parkanlagen zu meiden.
Für den Baumbesitzer wiederum gelte es, das Gefahrenpotenzial alter Bäume so gut es geht zu minimieren. Irsa, der an der Uni für Bodenkultur in Wien Forstwirtschaft studiert hatte, pflegt zwei Methoden: Einmal die okulare, das heißt, er informiert sich mit bloßen Auge über den Zustand, zum anderen nimmt er Probebohrungen an mehreren Stellen bis zur Stamm-Mitte vor. Dies sei zum Beispiel anzuraten, wenn die Rinde vermehrt Pilze/Schwämme aufweise, weil dies die Festigkeit des Stammes beeinträchtige. Sie werden entweder weggeschnitten oder, im frühen Stadium, weiter beobachtet.
Prüfung in Trebesing
Um ein solches Ungemach zu vermeiden, hat kürzlich Babyhotel-Eigner Siggi Neuschitzer den "Baumdoktor" gebeten, seine Bäume in Trebesing zu begutachten. Mit dem Ergebnis, aufgrund der Kernbohrung seien die zwischen 80 und 140 Jahre alten Linden kern-gesund. Der Hotelier ist ein gebranntes Kind: Ein Sturm hatte 1976 eine Linde gefällt. Vor dem Haus. Fünf Autos seien zertrümmert worden. Ein Ingenieur, der während des damaligen Autobahnbaus in seinem Wagen übernachtet hatte, war mit dem Schrecken davon gekommen. Sein Wagen stand hinterm Hotel.
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