Bürgermeister Hans Schuster zur Rodung in Millstatt
"Die Marktgemeinde wurde nicht gehört"

Die abgeholzte 2,5 Hektar große Fläche im Westen von Millstatt im Ortsteil Lechnerschaft
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  • hochgeladen von Michael Thun

Zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung in Millstatt nahm Bürgermeister Johann Schuster zur umstrittenen Rodung im Ortsteil Lechnerschaft Stellung.

MILLSTATT. Mehrere Fragen zur umstrittenen Rodung einer 2,5 Hektar großen Waldfläche im Ortsteil Lechnerschaft (wir berichteten) gingen der eigentlichen Ratssitzung voraus. Der grundsätzliche Tenor von Bürgermeister Schuster, der der WOCHE bestätigte, sich bei der kommenden Kommunalwahl wieder um das Amt zu bewerben ("Ich habe das Gefühl, wieder antreten zu müssen"): "Die Marktgemeinde war in das Rodungsverfahren nicht eingebunden."

Drei Mandatare

Es waren vor allem die Mandatare Franz Strauß (NHK) sowie Erich Köhler und Dora Gmeiner-Jahn (beide Grüne und Unabhängie), die Schuster mit kritischen Fragen konfrontierten. Strauß fragte unter anderem: Warum hat der Bürgermeister, folgend der Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau über die beantragte Rodung zur Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich Millstatt-West, den Gemeinderat nicht schon bei der Gemeinderatssitzung im Dezember 2018 informiert?" Und: "Warum behauptet der Bürgermeister der Marktgemeinde Millstatt am See in der Öffentlichkeit und über Medien, dass er gegen die erteilte Rodungsbewilligung im gegenständlichen Fall sei, obwohl er keinen Einwand bei der BH Spittal/Drau gegen die Rodungsbewilligung einbrachte?" Dazu Schuster: "Die Marktgemeinde ist diesem Verfahren nicht beigezogen worden. Der Gemeinderat ist über Rodungen nicht zu informieren." Gemeinderätin Sabine Brandner (ÖVP) sekundierte: "Man kann eine Stellungnahme abgeben und selbst entscheiden ob man es tut oder nicht."

Warum nicht reagiert?

Köhler fragte schriftlich: "Warum wurde auf den Rodungsbescheid Lechnerschaft der BH Spittal im Dezember 2018 seitens der MG Millstatt nicht reagiert? Etwa mit einer Klärung der Widmungsverhältnisse und Planungsabsichten der Gemeinde – nämlich eindeutig Grünlanderhaltung?" Schuster lapidar: "Die Marktgemeinde wurde nicht gehört, weil sie keine Parteistellung hat."

Reihenfolge umstritten

Liegt das Forstrecht allein in den Händen der Bezirkshauptmannschaft, hat die Gemeinde immerhin die Möglichkeit, über die Flächenwidmung eine Bebauung zu verhindern. Dorothea Gmeiner-Jahn: "Warum wurde ein Waldanrainer (mit Parteistellung im forstrechtlichen Verfahren) seitens des Bauamts der MG Millstatt mit der Information versorgt, die Lechnerschaft-Großrodung werde ohnehin nicht stattfinden, weil keine Baulandwidmung zu erwarten sei?" Deswegen habe der Waldanrainer (Name der Red. bekannt) von seinem forstrechtlichen Einspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht. Das Bauam vertrat die Meinung, wie es hieß: Der Waldanrainer hätte bereits im Rahmen des Parteiengehörs vom Juli 2018, welches den Waldanrainern durch die zuständige BH  zugesprochen wurde, von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen müssen."

Bauamt nimmt Stellung

Gmeiner-Jahn: "Ich bin mir nicht sicher wegen der Reihenfolge: Muss es zuerst eine Rodungsbewilligung geben, damit eine Umwidmung in Bauland erfolgen kann, oder umgekehrt?".Bauamtsleiter Michael Dabernig in der Sitzung: "Die Bundes- beziehungsweise Landesgesetzgebung wird hier unterschiedlich ausgelegt. Das Land Kärnten will die Vorgangsweise diesbezüglich ändern." Gemeindevorstand Josef Hofer (NHK), der in einer Zeitung mit den Worten zitiert wird: "Tatsache ist, dass die BH die Gemeinde vor Ausstellung des Bescheides eingebunden hat", enthielt sich während der Gemeinderatssitzung jedweder Stellungnahme.

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