"Die Auswirkungen muss der Kunde entscheiden"

Hans und Heidi Unterlerchner mit ihren 750 "Mädls" im Stall in Kötzing
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SEEBODEN, PUSARNITZ (ven). Seit 9. Jänner gilt eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel. Der Grund: Die Vogelgrippe ist europaweit wieder im Vormarsch, mit der Maßnahme will man die Verbreitung verhindern. Für heimische Eier-Produzenten hat dies die Folge, dass sie die Eier nach zwölf Wochen Hausarrest nicht mehr als "Freilandeier" bezeichnen dürfen, was sich auch auf die Preisgestaltung auswirkt.

Hausarrest für Hennen

Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier ist nach zwölf Wochen Ausgehverbot Schluss mit der Bezeichnung „Freiland“. Dann sind es "nur" mehr Eier aus Bodenhaltung. Für jeden Bauer hat dies andere Auswirkungen. Vorwiegend geht es darum, was die Hennen bisher gewohnt waren.

Henne ist Kannibale

"Hansbauer" Hans Unterlerchner aus Kötzing bei Seeboden produziert erst seit September mit seinen 750 "Mädls" Eier. Der 130 Quadratmeter große Stall ist für 1.000 Hennen ausgelegt, somit haben die Tiere mehr Platz als vorgeschrieben. "Tierkomfort ist mehr als notwendig". Die Umgewöhnung seiner Mädls, die nun nicht mehr ins 6.000 Quadratmeter große Freigelände dürfen, sei ein Problem. "Die Henne ist grundsätzlich ein Kannibale. Wenn Platzmangel herrscht, wird es zum Problem. Wir haben da noch Glück" sagt er und er und seine Frau Heidi versuchen, den Hennen mittels wechselnder Untergründe im Stall (Sägespäne, Zeitungen, Stroh etc.) den Alltag abwechslungsreich zu gestalten und die Tiere damit zu beschäftigen. "Sie scharren gern in anderen Untergründen", erklärt er.

Preis ist ein Problem

Unterlerchner produziert täglich zwischen 650 und 700 Eier und vertreibt sie an Privatkunden, Hotels, Gasthäuser und auch Großabnehmer. "Die Auswirkungen muss der Kunde entscheiden. Es ist seine Entscheidung, ob er trotz Stallpflicht weiterhin unsere Eier kauft, obwohl sie nach zwölf Wochen nicht mehr als Freiland bezeichnet werden dürfen", erklärt er. Preislich könne er vom derzeitigen Verkaufspreis nicht abweichen, sonst rechnet sich der Betrieb nicht mehr.

"EU schert über einen Kamm"

Die Stallpflicht habe auch Auswirkungen auf die Luftqualität im Stall, Unterlerchner sei aber hier mit einer gut isolierten Halle und einem automatischen Be- und Entlüftungssystem gewappnet. Von den EU-Normen und Auflagen hält er nicht so viel. "Die EU schert alles über einen Kamm. Man kann zum Beispiel einen Schweinezuchtbetrieb in Holland nicht mit einem Oberkärntner Betrieb vergleichen. Da herrschen ganz andere Rahmenbedingungen vor", erklärt Unterlerchner. Jedenfalls setzt er nun auf seine Kunden. "Wenn einen die Kunden unterstützen, kann man jede Krise überstehen. Man sollte die Politik Politik sein lassen, Kunden und Produzenten regeln die Situation selbst."

"Rechne mit höheren Ausfällen"

Gerald Laggner betreibt den "Zechnerhof" in Pusarnitz. Seine 770 Hennen legen täglich rund 550 Eier. Seit 2003 ist er im Eier-Geschäft, er hat bereits Erfahrung mit der Stallpflicht von vor fünf bis sechs Jahren. "Preislich ändert sich nichts, aber ich werde sicher in nächster Zeit höhere Ausfälle und dadurch höhere Kosten haben", prophezeit er. Außerdem habe er vorgedruckte Etiketten mit der Bezeichnung "Freiland". Auch er versucht, seinen Mädls täglich Abwechslung im Scharrraum zu bieten, damit sie nicht auf die Idee kommen, sich gegenseitig zu picken.
Nun heißt es für alle Bauern abwarten, wie lange die Stallpflicht tatsächlich gilt.

Auszug aus der EU-Vermarktungsnorm:

"Die Hennen müssen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im
Freien haben. Diese Anforderung hindert einen Erzeuger jedoch nicht daran, den
Zugang für einen befristeten Zeitraum am Morgen gemäß der guten
landwirtschaftlichen Praxis, einschließlich der guten Tierhaltungspraxis, zu
beschränken.
Im Falle anderer Beschränkungen, einschließlich auf der Grundlage des
Gemeinschaftsrechts verhängter veterinärrechtlicher Beschränkungen zum Schutz
der Gesundheit von Mensch und Tier, die den Zugang der Hennen zu einem
Auslauf im Freien beschränken, dürfen Eier für die Dauer der Beschränkung, in
keinem Fall aber länger als zwölf Wochen, weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“
vermarktet werden."

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