"Es braucht wieder mehr Respekt vor der Natur"
Das regnerische Wetter zieht viele Besucher in den Wald, doch auch hier sollte man einiges beachten.
BEZIRK SPITTAL (lexe/aju). Bei dem oft verregneten Wetter zieht es viele statt zum See eher auf einen Spaziergang in die Natur. Dabei ist jedoch einiges zu beachten. "Grundsätzlich darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten", so lautet das Forstgesetz und das gilt in ganz Österreich. Das Radfahren oder Reiten im Wald, auf Forststraßen und Waldwegen und das Zelten ist allerdings nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers gestattet.
Brenzlige Situationen
„Feuerentzünden im Wald“ ist gleichermaßen verboten. Zu den Regeln für die Nutzung des Waldes gehören aber auch, dass man keine Tiere töten oder Pflanzen zerstören darf, auch nicht wenn sie giftig sind. "Außerdem sollte man keinen Abfall hinterlassen, nicht lärmen, keine Jungtiere anfassen und auch keine Herzerln in Bäume ritzen und mit dem Fahrrad darf nur auf dafür freigegebenen Forststraßen gefahren werden", sagt Erich Auer, Naturschutzreferent des ÖAV-Landesverbandes und Mitglied des Naturschutzbeirates des Landes Kärnten. Verboten ist auch das Kochen, Wegwerfen von brennenden Zigaretten oder Streichhölzern. Wird man "erwischt", warten Strafen zwischen 3.630 und 7.270 Euro. "Unachtsamer Umgang mit Feuer (Zigarettenstummel) kann natürlich zu verheerenden Waldbränden führen", sagt Auer.
(K)ein Recht auf Pilze
Ob Parasol, Steinpilz oder Eierschwammerl, der Wald, in dem sie wachsen, hat einen Eigentümer und der kann das Sammeln verbieten. Es gibt kein Gewohnheitsrecht und eine Pilzverordnung. Diese schreibt vor, dass pro Person und Tag nur zwei Kilo mitgenommen werden dürfen. Das gilt von 15. Juni bis 30. September. Keinesfalls gesammelt werden darf in sogenannten Wieder- oder Neubewaldungsflächen. Die zwei Kilo sollten übrigens auch bei Beeren eingehalten werden.
"Es war eine große Errungenschaft, dass der Wald seit 1975 zu Erholungszwecken von jedermann betreten werden darf. Das sollten wir auch schätzen."
Bedrohte Flora
Grüne Schneerosen, Alpenrose, Enzian, Wulfenia, Wetterdistel sind nur einige der Pflanzen, die durch eine Schutzverordnung vor der Ausrottung bewahrt werden. Sie dürfen nicht gepflückt werden. Gegen das Zerstören eines Ameisenhaufens gibt es kein Gesetz, hier sollte eine moralische Schranke vorhanden sein. Naturschutz scheint laut Auer aber wenig vorhanden zu sein. "Dabei übersehen wir, dass uns die Natur nicht braucht, wir sie aber schon. Wir sollten also alles dransetzen, die Vielfalt der Natur zu erhalten, gefährdete Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten zu schützen um uns eine gesundmachende Umwelt zu bewahren", sagt Auer.
Mitdenken erwünscht
Auf der Alm oder grünen Wiesen weiden im Sommer Kühe, Pferde, Schafe und Co., nicht überall sind Weidezäune vorhanden. Eine eingezäunte Weidefläche sollte für Wanderer tabu sein! Attacken der Tiere gegen Spaziergänger (mit oder ohne Hund) nehmen stetig zu. Ein Gesetz gibt es hier nicht, weder ein Hundeverbot auf der Alm und schon gar kein Weideverbot. Hier hilft allein der gesunde Menschenverstand. Generell gelten auf Wanderwegen, im Wald, auf den Almen, in Alm- und Schutzhütten Maulkorb- bzw. Leinenpflicht.
Alle gemeinsam
Trotzdem würde sich Auer wünschen, dass mehr Menschen den Wald als Platz der Erholung nutzen. "Ich würde mir wünschen, dass Kinder wieder im Wald spielen, Tiere und Pflanzen kennenlernen, den Duft vom Waldboden riechen und wieder eine Beziehung zu unserem Wald entwickeln", sagt Auer. Dennoch braucht es hier auch immer Respekt vor der Natur. "Diesen erhält man nur, wenn man sich mit dem Wald beschäftigt und die Spielregeln kennenlernt. Wer Hirschkäfer und Braunkehlchen nicht kennt, wird auch nichts daran finden, wenn sie verschwinden."
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