Happy End zum Vatertag

Ein gerichtliches Besuchsrecht gibt es normalerweise erst für Kinder ab drei Jahren | Foto: mev.de
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BEZIRK SPITTAL (ven). Clemens Costisella vom Verein "Väter für Recht. Gemeinsam für unsere Kinder" konnte einen einzigartigen Gerichtsbescheid für einen Klienten von einem Fall im Bezirk erwirken - und sorgt somit rechtzeitig zum Vatertag für ein Happy End.

Besuchsrecht erst ab drei Jahren

"Der Klient wollte nach einer kurzen Affäre, aus der ein Kind entstanden ist, zu seiner Verantwortung stehen und ein Besuchsrecht erwirken. Wir haben ihn beraten und gemeinsam das Besuchsrecht beim Bezirksgericht Spittal beantragt", so Costisella. An sich ja nichts ungewöhnliches, aber: Normalerweise gibt es Besuchsrecht-Regelungen erst ab einem Kindesalter von drei Jahren, das Kind in diesem Fall ist erst zwei Monate alt.

Einzigartiger Entschluss

"Das Bezirksgericht hat gut entschieden, diese Regelung ist kärntenweit - wenn nicht sogar österreichweit - einzigartig", freut sich der Experte über den Erfolg. "Man merkt, dass ein Umdenken stattfindet. Seitens der Väter, aber auch seitens der Ämter und Behörden." Bisher argumentierte man damit, dass das Kind in diesem frühen Alter ja ohnehin nichts von den Besuchen des Elternteiles habe. Costisella sieht dies anders: Väter hätten so die Möglichkeit, bereits früh eine Bindung zu ihrem Kind aufzubauen - und umgekehrt. "Kinder spüren jede Gefühlsregung der Eltern", sagt er.

Zur Sache

Gründung der Väterberatung: Mai 2015
Landesobmann: Clemens Costisella
Ein Jahr später gibt es bereits fünf Beratungsstellen

Kärntenweit werden im Monat an neun Terminen die Beratungen für Väter und Männer in Trennungssituationen mit durchschnittlich zwei bis drei Klienten pro Termin durchgeführt.

Meistes Anliegen: Kontaktrechtsregelungen
Hilfe bei: Anträgen zu gemeinsamer Obsorge und einvernehmliche Scheidungen

Costisella: "Die Väter haben gelernt für das Recht der Kinder auf beide Elternteile aufzustehen und auch klar zu machen, dass sie nicht nur Pflichten sonder auch Rechte, Stichwort Kontaktrecht, haben. Auf der anderen Seite sind Ämter, Behörden und Gerichte mittlerweile vorsichtiger geworden voreilig Beschlüsse zu Gunsten der Kindsmutter herbei zu führen.

Kontakt: 0677 / 62 01 4067

Spendenkonto:
Verein "Väter für Recht Gemeinsam für unsere Kinder"
IBAN: AT43 1200 0100 1215 7912
BIC: BKAUATWW

Ein gerichtliches Besuchsrecht gibt es normalerweise erst für Kinder ab drei Jahren | Foto: mev.de
Clemens Costisella und Andreas Radinger vom Verein "Väter für Recht Gemeinsam für Kinder" | Foto: KK
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