Sturm im Wasserglas um Vergabekriterien
Antrag der Grünen in Radenthein von der Wirklichkeit eingeholt
RADENTHEIN. „Was in anderen Gemeinden schon längst aus guten Gründen Usus ist, wurde jetzt in Radenthein abgelehnt. Somit bekennt sich die Gemeinde dazu, die eigenen Betriebe nicht zu unterstützen“, zeigt sich der grüne Gemeinderat Bernd Schmölzer verärgert. Die Grünen hatten vor gut einem Jahr den Antrag eingebracht, künftige Aufträge in der Gemeinde nach dem Bestbieterprinzip durchzuführen, angelehnt an eine Broschüre der Wirtschaftskammer und an das Bundesvergabegesetz. Jetzt habe die Gemeinde beschlossen, dem Antrag nicht zuzustimmen und "den bereits eingeschlagenen Weg beizubehalten".
"Lokale Betriebe benachteiligt"
Schmölzer bemängelt: „Dieser Weg sah bisher so aus, dass lokale Betriebe in keinster Weise bevorzugt wurden, sondern im Gegenteil Firmen nur nach dem Preis beurteilt wurden. Dadurch bleibt die Wertschöpfung nicht in der Region.“ So seien beim Umbau des Fernwärmeanschlusses keine heimischen Installateure zum Zug gekommen, sondern ein Unternehmen, das eine Stunde (Fahrzeit) entfernt lag.
Antwort des Bürgermeisters
Bürgermeister Michael Maier nimmt auf Anfrage der WOCHE wie folgt dazu Stellung: "Mit Beginn der neuen Gemeinderatsperiode wurde die Auftragsvergabe in der Gemeinde Radenthein wie folgend organisiert: 1. In fast allen Fällen liegt die Vergabesumme unter 100.000 Euro. Somit haben wir die Möglichkeit, frei zu vergeben. Da wird den einheimischen Firmen klar der Vorzug gegeben. 2. Bei Vergabeverfahren mit Beteiligung regionaler Anbieter (in unserer Gemeinde bzw. unmittelbarer Umgebung) geht die Gemeinde nach dem Bestbieterprinzip vor. 3. Nur dort, wo keine ortsansässigen Anbieter vorhanden sind, behalten wir uns auch vor, nach dem Billigstbieter Prinzip auszuschreiben."
"Kein Handlungsbedarf"
Der eingangs erwähnte Antrag der Grünen sei am 15. Oktober 2015 erfolgt, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das regionale Prinzip bereits angewendet werde. Maier: "Somit war auf Grund des Antrages der Grünen kein Handlungsbedarf, etwas einzuführen, was bereits gemacht wird." Nämlich: bei Vergabeverfahren mit Beteiligung regionaler Anbieter das Bestbieterprinzip zu favorisieren und nur dort, wo keine regionalen Anbieter vorhanden sind, nach dem Billigstbieterprinzip vorzugehen. Im Bereich außerhalb des Vergabegesetzes wird bereits jetzt einheimischen Firmen klar der Vorzug gegeben.
Auch als der Haushaltsvoranschlag 2017 erstellt wurde, sei festgelegt worden, bei Bestellanweisungen in der laufenden Verwaltung nach dem Bestbieterprinzip vorzugehen. Der zuständige Ausschuss habe sich mehrfach mit der Novelle des Bundesvergabegesetztes auseinandergesetzt und das Regionalitätsprinzip bestätigt.
Alter Gemeinderat
Bürgermeister Maier assistierte Gemeinderat Schmölzer, "zu Recht" die Auftragsvergabe „Fernwärmeinstallation“ kritisierte zu haben. Nur: sie sei noch vom alten Gemeinderat, in dem die Grünen nicht vertreten waren, nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben worden, obwohl auch heimische Firmen eingeladen worden seien: "Die Auftragsvergaben sind dann im April 2015 erfolgt. Mehrere Objekte wurden an auswärtige sowie regionale Firmen vergeben." Mithin entpuppt sich der Antrag der Grünen als "Sturm im Wasserglas."
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