Natura 2000: "Viel Fehlinformation und Missinterpretation"

Naturschutzreferentin Sara Schaar startet am 18. Juni eine Info-Tour in Oberkärnten, ausgehend von Heiligenblut. Sie will Missverständnisse und Fehlinformation aus dem Weg räumen | Foto: KK/Gernot Gleiss
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  • Naturschutzreferentin Sara Schaar startet am 18. Juni eine Info-Tour in Oberkärnten, ausgehend von Heiligenblut. Sie will Missverständnisse und Fehlinformation aus dem Weg räumen
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BEZIRK SPITTAL (ven). Große Unsicherheit herrscht derzeit über die Natura 2000-Gebiete im Oberkärntner Raum. Viele Grundbesitzer glauben, dadurch mit Einschränkungen oder sogar Enteignungen konfrontiert zu sein. Die WOCHE sprach dazu mit Naturschutzreferentin Sara Schaar, um Klarheit in den Fall zu bringen.

WOCHE: Sie starten zum Thema Natura 2000 eine Info-Tour in Oberkärnten. Warum herrscht hier derzeit so viel Unsicherheit?
SCHAAR: Leider gab es sehr viele Fehlinformationen und Missinterpretationen. Deshalb ist mir eine breite Informations- und Aufklärungspolitik wichtig. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Vertretern der Naturschutzabteilung des Landes und der Landwirtschaftskammer im Rahmen von Informationsgesprächen alle Fragen der Grundeigentümer zu beantworten und anstelle von Märchen die Fakten in den Mittelpunkt zu stellen und auch den Nutzen für die Menschen aufzuzeigen, in Zeiten des Klimawandels und der globalen Entwicklungen.

Grundeigentümer sprechen von Enteignung. Was ist da dran?

Nichts. Jeder bleibt selbstverständlich Eigentümer seiner Grundstücke, die er auch wie bisher nutzen und bewirtschaften kann. Kein Landwirt wird in einem Natura 2000-Gebiet zu einer bestimmten Bewirtschaftung verpflichtet! Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung - auch die Jagd und die Fischerei, das ist aber im Nationalpark Hohe Tauern kein Thema - bleibt von Natura 2000-Verordnungen unbeeinflusst.

Was ist Natura 2000 eigentlich genau? Und was ein Naturschutzgebiet? Welche Unterschiede gibt es?
Natura 2000 ist ein modernes Naturschutzinstrument mit Mehrfachnutzen. Die Ausweisung stellt eine enorme Aufwertung dar. Die in dem nominierten Gebiet repräsentativ vorkommenden seltenen Tier- und Pflanzenarten sind zweifelsfrei auf die bisherige Bewirtschaftung zurückzuführen.
Der Unterschied zum Naturschutzgebiet: Natura 2000 ist auf die Schutzgüter – besondere Tier- und Pflanzenarten – und ihren Lebensraum, ihr Vorkommen, abgestellt. Das heißt, Natura 2000 ist dynamisch, mobil, passt sich Veränderungen an. Ein Naturschutzgebiet ist hingegen gebietsbezogener Naturschutz beziehungsweise gilt für ein bestimmtes Gebiet (wie eine „Schutzgebietsglocke“).

Wie viele Natura 2000-Gebiete haben wir derzeit in Kärnten, bzw. Oberkärnten?
Derzeit gibt es 52 Natura 2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 58.000 Hektar, das sind 6,08 Prozent der Landesfläche. Geplant ist die Meldung weiterer 1,76 Prozent der Landesfläche (16.856 Hektar), das wären dann insgesamt 7,84 Prozent (74.860 Hektar).

Warum werden weitere Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen? Welche Gebiete sind das?
In Oberkärnten ist die Erweiterung der Nationalpark-Außenzone geplant. Es stehen noch mehrere Erweiterungen – verteilt auf Rest-Kärnten – an, unter anderem in den Nockbergen (im Bereich Erlacher Hütte), Ossiacher Tauern, Wunderstätten an der Drau, Trögener Klamm, Koschuta (Karawanken), Ebenthaler Schlucht, Sattnitz Ost.

Ist die Ausweisung als Natura 2000-Gebiet eine Verpflichtung?
Ja. Mit dem Beitritt zur EU 1995 hat sich Österreich zur Umsetzung des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 verpflichtet, welches auf zwei EU-Naturschutzrichtlinien (Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) basiert. Laut EU-Kommission ist Österreich dieser Verpflichtung nicht vollständig nachgekommen und diese hat mit einem Mahnschreiben (Mai 2013) ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.
Alle Bundesländer sind deshalb bemüht, durch Gebietsmeldungen aufgezeigte Defizite im Natura 2000-Netzwerk noch 2018 zu beheben. Sollte nur ein Bundesland dies für nicht notwendig erachten, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Aber abgesehen von der Verpflichtung sehe ich in Natura 2000 aber auch eine große Chance, unsere Natur- und Kulturlandschaften, unsere Naturjuwele, die sich darin verbergen, sichtbar zu machen und möglicherweise auch einem touristischen Nutzen zuzuführen.

Was ändert sich für die Grundeigentümer? Ändert sich überhaupt etwas?

Nein, da jeder selbstverständlich Eigentümer seiner Grundstücke bleibt und diese auch wie bisher nutzen und bewirtschaften kann. Natura 2000 sieht keine Einschränkungen betreffend der Bewirtschaftung von Flächen vor. Nutzungseinschränkungen, die sich aber schon bisher ergaben, gehen aus dem Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz, dem Kärntner Naturschutzgesetz und der Alpenkonvention hervor.

Wie sieht es mit der Bewirtschaftung der Flächen aus? Sind die Eigentümer in irgendeiner Weise eingeschränkt oder können sie arbeiten wie bisher?
Grundsätzlich ist ein Natura 2000-Gebiet in seiner Auswirkung für den Eigentümer bzw. Bewirtschafter nicht spürbar, weil es über die größtenteils schon jetzt landesweit geltenden rechtlichen Bestimmungen, wie z.B. das bestehende Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz, das Naturschutzgesetz oder die Alpenkonvention, nicht hinausgeht. Natura 2000 sieht keine Einschränkungen bei der bisher üblichen und praktizierten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vor. Es wird auch niemand zu einer bestimmten Bewirtschaftung verpflichtet. Dieser Punkt ist mir persönlich sehr wichtig, da es ja auch um Existenzen und Nachfolgen geht.

Wenn sich nichts ändert, warum ist dann die Ausweisung als Natura 2000-Gebiet nötig?
Einerseits ist Natura 2000 ein modernes Naturschutzinstrument mit Mehrfachnutzen, d.h. es werden seltene Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume aufgezeigt und geschützt und für nachfolgende Generationen gesichert, andererseits ergeben sich auch für die ansässige Bevölkerung und bestenfalls auch für den Tourismus viele Vorteile, wie man z.B. am Beispiel Bleistätter Moor sieht. Dort gehen Naturschutz und Tourismus Hand in Hand.

Wie sieht es mit Freizeitsportlern und Wanderern aus? Gibt es für Sie Einschränkungen? Zum Beispiel Betretungsverbote oder ähnliches?
Es ist nirgendwo rechtlich verankert, dass es Einschränkungen bezüglich der Freizeit- und Erholungsnutzung gibt.

Kann ein Grundeigentümer mitreden?
Rechtlich gesehen ist die Einbindung eines Grundeigentümers nicht zwingend erforderlich. Mir ist es im Zuge des Nominierungs- und Ausweisungsprozesses aber ein großes Anliegen, Fragen schon im Vorfeld zu beantworten und etwaige Bedenken auszuräumen. Es geht darum, die Grundbesitzer als Partner für Natura 2000 zu gewinnen.
Gesetzlich vorgesehen ist es, dass während des Begutachtungsverfahrens der Europäischen Union jeder Grundeigentümer die Möglichkeit dazu hat, eine Stellungnahme abzugeben.

Welche Vorteile hat ein Natura 2000-Gebiet?
Zu den vielen Vorteilen gehört neben der Erhaltung heimischer Tier- und Pflanzenarten auch die gesellschaftliche Wertschätzung für die traditionelle bäuerliche Arbeit und Bewirtschaftung. Natura 2000 ist wie ein Gütesiegel oder Qualitätssiegel für unsere zum Teil mühevoll entstandenen Kulturlandschaften zu sehen. Die Ausweisung ist eine Anerkennung und eine Chance zur Weiterführung traditioneller Wirtschaftsweisen. Natura 2000 sichert nachfolgenden Generationen das Erleben und Erfahren von seltenen Tier- und Pflanzenarten, ist eine unverzichtbare Grundlage für jeden Erholungssuchenden und Touristen. Kärntentypische Kleinode werden bewahrt und für kommende Generationen erhalten. Natura 2000 trägt zu sauberer Luft und sauberem Wasser und damit mehr Wohlbefinden und der Sicherung unseres hohen Lebensstandards bei. Natura 2000 sorgt für fruchtbare Böden und CO2-Speicherung und trägt damit zum Schutz vor Hochwasser und Überschwemmungen bei, was in Zeiten des Klimawandels ganz wesentlich ist.

Gibt es auch Nachteile in irgendeiner Form?
Nein. Und deshalb ist es mir ein großes Anliegen, das „Schreckgespenst“ Natura 2000 zu vertreiben und ein Bewusstsein zu schaffen, dass auch unsere nachfolgenden Generationen in Kärnten mindestens die Lebensqualität vorfinden, die wir heute bereits besitzen und auf die wir achten müssen.

Wann startet die Info-Tour und wohin führt sie?
Wir starten am 13. Juli in der Gemeinde Heiligenblut (von 9 ist 12 Uhr). Die betroffenen Grundeigentümer werden persönlich angeschrieben. Wir sind mit Vertretern der Naturschutzabteilung des Landes und der Landwirtschaftskammer vor Ort, um Fragen zu beantworten und etwaige Unsicherheiten zu klären. Ich freue mich bereits sehr auf die Gespräche!

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