Neues Erbrecht Roadshow
Die Kärntner Anwälte präsentieren der Bevölkerung Änderungen und Neues zum Erbrecht.
SPITTAL. Am 1. Jänner tritt das neue Erbrecht in Kraft. Das brisante Thema, zu dem die Kärntner Sparkasse und die KÄRNTNER WOCHE ins WIFI Spittal luden, füllte den Veranstaltungsraum bis auf den letzten Platz. Die beiden Anwälte Silvia Anderwald und Gernot Götz standen nach den Erläuterungen der Gesetzesänderungen für Fragen in Vier-Augen-Gesprächen zur Verfügung.
Wichtige Änderungen
Für Lebensgefährten, die bisher leer ausgingen, gibt es ab Jänner das verbleibende Vermögen, sollte es keine gesetzlichen Erben geben.
Ein fremdhändiges beziehungsweise computergeschriebenes Testament muss wie bisher von drei Zeugen unterfertigt werden. Diese müssen jedoch künftig gleichzeitig anwesend sein.
Zudem muss der Erblasser neben seiner Unterschrift einen eigenhändig geschriebenen Satz beifügen, wie etwa: "Das ist mein letzter Wille."
Der Appell der Anwälte, unbedingt ein Testament abzuschließen, kommt vehement, denn viele, zwei Drittel der Österreicher, haben keines.
"Der letzte Wille" Erbänderungsgesetz
Das Gesetz zum neuen Erbrecht ist kompliziert. Sich mit der eigenen Sterblichkeit zu befassen fällt niemandem leicht, ist jedoch notwendig.
Auszüge
Künftig kann der Pflichtteil bis zu fünf, sogar zehn Jahre gestundet werden.
Pflegeleistungen, die noch nicht entlohnt wurden, können künftig aus der Erbmasse geltend gemacht werden.
Das Original-Testament sollte außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahrt und unbedingt registriert werden.
"Alte" Testamente anpassen.
Testament erneuern
Wer zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß bereits sein Testament verfasst hat, sei aufgefordert es überprüfen zu lassen und es den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Vor allem, wenn es um viel geht, ist es ratsam ein Testament mit Gültigkeit bis zum 31.12.2016 zu hinterlegen und eines ab 01.01.2017. In Kärnten beraten 271 eingetragene Rechtsanwälte zum Thema Erbrecht.
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