Kein einmaliger Ausrutscher
BEZIRK. Eine Kellnerin kam erst über das Arbeitsgericht zu ihrem ausständigen Lohn. Eine Ausnahme, beteuerte die Wirtin vor zwei Wochen unter Tränen im Bezirksblätter-Gespräch (die BB berichteten exklusiv).
Aber die Ausnahme scheint das doch nicht gewesen zu sein. Denn nach dem Bericht über das gutbürgerliche Gasthaus im Neunkirchner-Umfeld meldete sich nun die ehemalige Küchengehilfen Sabine Spritzendorfer (43) aus Neunkirchen zu Wort: „Bei mir geht es um rund 360 Euro. Die Sache liegt beim Anwalt. Am 21.4. stellte sich heraus, dass ich auch weder geringfügig noch sonst wie angemeldet war.“ Bis dato sah sie zwar noch keinen Cent. Doch seitens der AKNÖ bestätigte Gerhard Windbichler: „Das Urteil ist zu ihren Gunsten ausgefallen.“ „Ich habe bereits bezahlt“, so die Wirtin und schreibt die Verzögerungen dem damals eher mäßigen Geschäftsgang zu.
Insgesamt 3x AKNÖ konsultiert
Gleichzeitig versicherte die Gastronomin, dass sie ihre Lektion gelernt habe, und dass nun keine Forderungen mehr offen seien. Seitens der AKNÖ wird das auch bestätigt, man räumte aber ein: „Dass insgesamt drei Arbeitnehmer Forderungen an die Lokalbetreiberin stellten. Das hat sich von Mitte des Vorjahres bis Oktober 2009 gezogen.“
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