Landesgericht St. Pölten
Aggressiver Afghane misshandelte Freundinnen
Wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung landete ein 19-jähriger Afghane vor Gericht, wo er sich in seinem Prozess nur teilweise schuldig bekannte. Die Liste der Vorwürfe von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner, die sich auf die Aussagen der beiden Opfer vor der Polizei stützte, reduzierte sich schließlich auf zwei Vorfälle, die sich im Juli 2020 in St. Pölten ereigneten.
ST. PÖLTEN (ip). Das aggressive Verhalten des Burschen gipfelte bei einer 19-Jährigen am 23. Juli in der Wohnung seiner neuen Freundin mit einem Faustschlag ins Gesicht, der sie vom Stuhl auf den Boden beförderte. Sie habe geweint, weil sie realisiert hatte, dass es eine Neue gab und weil sie trotz seiner Aufforderung nicht aufhörte zu weinen, versetzte er ihr den heftigen Schlag, der eine entsprechende Prellung zur Folge hatte. In ihrer polizeilichen Einvernahme sprach sie darüber hinaus auch von früheren Schlägen, die sie während der viermonatigen Beziehung einstecken habe müssen. Darüber hinaus habe er sie auch mit Gewalt in seine Wohnung gezerrt und dort eingesperrt. Aufgrund ihrer Aussage im Prozess stand für Richter Markus Grünberger aber auch die Möglichkeit davonzulaufen im Raum. Zu vorangegangenen Misshandlungen meinte die 19-Jährige: „Er war schon gewalttätig, aber, ob er mich geschlagen hat, …“, beendete sie den Satz mit einem stummen Fragezeichen.
Die Aussage des zweiten Opfers, eine durch Drogen gezeichnete 25-Jährige, wies massive Gedächtnislücken auf. Sie könne sich nur mehr an einen Stoß erinnern und habe sich dabei am Rücken verletzt. Laut Anklage habe sie der Afghane im Zuge eines Streites gestoßen und sich danach selbst mit einem Messer am Oberarm verletzt. „Sie ist tot!“, informierte er die 19-Jährige per SMS, die sich vor Ort umsah und die Polizei verständigte.
Grünberger reduzierte den Schuldspruch auf die beiden nachgewiesenen Körperverletzungen und verurteilte den vorbestraften, schmächtigen Möchte-gern-Macho zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.080 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro, plus Verhandlungsbeitrag, bzw. 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten. Die Probezeit seiner Vorstrafe wurde auf fünf Jahre verlängert, Bewährungshilfe und Antigewalttraining angeordnet (rechtskräftig).
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